| Ev Tebroke |
| 04.11.2026 07:00 Uhr |
Für Apotheken entstehe durch die E-Rechnung weniger eine neue Pflicht als vielmehr ein weiterer Schritt in Richtung vollständig digitaler Verwaltungs- und Buchhaltungsprozesse, erklärt Steuerexperte Weidemann gegenüber der PZ. Wer bereits digital arbeite, habe in der Regel gute Voraussetzungen. »Dennoch sollten die technischen und organisatorischen Anforderungen frühzeitig geprüft werden, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen«, rät Weidemann.
Apotheken sollten zunächst gewährleisten, dass sie elektronische Rechnungen empfangen, archivieren und bei Bedarf auswerten können. Dabei reiche es nicht aus, die Rechnung lediglich auszudrucken oder als PDF abzulegen. Folgende Punkte sind laut Weidemann wichtig:
»Viele Apotheken verfügen bereits über digitale Prozesse, müssen diese jedoch um die Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten erweitern«, so der Experte.
Wer die neuen Formate konsequent digital verarbeite, könne den Aufwand in der Rechnungsbearbeitung reduzieren und die Qualität der Buchführungsdaten verbessern.