Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

E-Rechnungs-Pflicht ab 2027
-
Was Apotheken beachten müssen

PDF-Rechnungen sind für größere Unternehmen bald tabu: Ab 2027 wird die Ausstellung einer E-Rechnung für sie im Bereich B2B verpflichtend. Auch der pharmazeutische Großhandel stellt derzeit auf das neue Format um. Apotheken sollten sich darauf vorbereiten.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 04.11.2026  07:00 Uhr
Treuhand: »Apotheken sollten reibungslosen Übergang sicherstellen«

Treuhand: »Apotheken sollten reibungslosen Übergang sicherstellen«

Für Apotheken entstehe durch die E-Rechnung weniger eine neue Pflicht als vielmehr ein weiterer Schritt in Richtung vollständig digitaler Verwaltungs- und Buchhaltungsprozesse, erklärt Steuerexperte Weidemann gegenüber der PZ. Wer bereits digital arbeite, habe in der Regel gute Voraussetzungen. »Dennoch sollten die technischen und organisatorischen Anforderungen frühzeitig geprüft werden, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen«, rät Weidemann.

Apotheken sollten zunächst gewährleisten, dass sie elektronische Rechnungen empfangen, archivieren und bei Bedarf auswerten können. Dabei reiche es nicht aus, die Rechnung lediglich auszudrucken oder als PDF abzulegen. Folgende Punkte sind laut Weidemann wichtig:

»Viele Apotheken verfügen bereits über digitale Prozesse, müssen diese jedoch um die Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten erweitern«, so der Experte.

Wer die neuen Formate konsequent digital verarbeite, könne den Aufwand in der Rechnungsbearbeitung reduzieren und die Qualität der Buchführungsdaten verbessern.

 

Mehr von Avoxa