| Theo Dingermann |
| 27.03.2026 08:00 Uhr |
Inhaltlich handelt es sich bei den untersuchten Verstößen häufig um direkte finanzielle Zuwendungen an Ärzte, um die Verschreibung erstattungsfähiger Medikamente zu fördern. Solche Praktiken gelten seit langem als Treiber unnötiger Gesundheitsausgaben und potenziell unangemessener Therapien.
Für die Forschenden ergibt sich daraus ein klares Bild: Die bestehenden Sanktionsmechanismen könnten für Unternehmen eher kalkulierbare Kosten darstellen als ein wirksames Abschreckungsinstrument. Besonders brisant ist, dass Wiederholungstäter im Verhältnis zu ihren Umsätzen tendenziell sogar günstiger davonkämen als Ersttäter.
Konsequenterweise plädieren die Forschenden daher für schärfere Maßnahmen, etwa höhere Strafzahlungen bis zu einem gesetzlichen Maximum, oder für eine stärkere persönliche Haftung von Verantwortlichen in den Unternehmen. Nur so lasse sich verhindern, dass illegale Anreizsysteme weiterhin Teil der ökonomischen Kalkulation bleiben, argumentieren die Forschenden.
Die Entwicklung innovativer Arzneimittel ist kostspielig und von vielen Risiken begleitet, weshalb pharmazeutische Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ihre Produkte den Markt bzw. die Patientinnen und Patienten schnell erreichen. Der Katalysator für den wirtschaftlichen Erfolg sollte die klinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der neuen Therapeutika sein, keinesfalls aber die Bestechung von Ärzten mit horrenden Geldsummen, um den Umsatz - wie in den USA geschehen - anzukurbeln. Derartige Praktiken haben das Potential, die ohnehin nicht überragende Reputation der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie nachhaltig zu schädigen.
Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz
Mitglied der erweiterten PZ-Chefredaktion