| Theo Dingermann |
| 27.03.2026 08:00 Uhr |
Die Umsätze von Medikamenten, für deren Vermarktung illegale Anreize genutzt wurden, übersteigen die verhängten Strafen laut einer neuen Studie meist um ein Vielfaches. / © Getty Images/posteriori
In einer aktuellen Studie untersuchten Forschende um Tobias Liu von der Yale School of Medicine in New Haven, USA, die Wirksamkeit finanzieller Sanktionen gegen illegale Anreizsysteme in der Pharmaindustrie. Die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlichten sie kürzlich im Fachjournal »JAMA Network Open«.
Im Zentrum dieser Analyse steht das sogenannte Anti-Kickback Statute, ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das es Herstellern in den USA verbietet, Ärzte oder andere Akteure im Gesundheitswesen durch Zahlungen oder Vorteile zur Verordnung bestimmter Medikamente zu bewegen.
Die Forschenden werteten 64 Korruptionsfälle aus den Jahren 2000 bis 2025 aus. Dabei zeigte sich, dass trotz milliardenschwerer Vergleichszahlungen die abschreckende Wirkung begrenzt bleibt. Denn gemessen an den Umsätzen, die mit den betroffenen Arzneimitteln erzielt wurden, fallen die Strafen überraschend niedrig aus.
In den Fällen mit vollständigen Daten lagen die Strafzahlungen insgesamt bei rund 10,2 Milliarden US-Dollar. Gleichzeitig wurden mit den Arzneimitteln, deren Verordnung illegal gefördert wurde, Umsätze von etwa 458,6 Milliarden US-Dollar erzielt. Im Median entsprechen die Strafzahlungen somit lediglich 2,2 Prozent der erzielten Erlöse.
Die Dimension dieser Diskrepanz wird besonders deutlich im direkten Vergleich. So übersteigen die Umsätze der betroffenen Medikamente die verhängten Strafen meist um ein Vielfaches. Nur in wenigen Einzelfällen, vor allem dann, wenn ein strafrechtliches Verfahren abgeschlossen wurde, erreichen die Sanktionen mehr als ein Viertel der erzielten Einnahmen.
Das ist aber eher die Ausnahme, wie die Forschenden zeigen. Denn auffällig ist, dass nahezu alle untersuchten Fälle außergerichtlich durch Vergleiche beigelegt wurden. Strafrechtliche Verfahren sind selten, auch, weil die strafrechtlich relevanten Beweise schwer zu erbringen sind. Gleichzeitig vergehen im Schnitt fast vier Jahre zwischen dem Beginn des mutmaßlichen Fehlverhaltens und der außergerichtlichen Einigung, was die unmittelbare Abschreckungswirkung zusätzlich schwächen dürfte.
Inhaltlich handelt es sich bei den untersuchten Verstößen häufig um direkte finanzielle Zuwendungen an Ärzte, um die Verschreibung erstattungsfähiger Medikamente zu fördern. Solche Praktiken gelten seit langem als Treiber unnötiger Gesundheitsausgaben und potenziell unangemessener Therapien.
Für die Forschenden ergibt sich daraus ein klares Bild: Die bestehenden Sanktionsmechanismen könnten für Unternehmen eher kalkulierbare Kosten darstellen als ein wirksames Abschreckungsinstrument. Besonders brisant ist, dass Wiederholungstäter im Verhältnis zu ihren Umsätzen tendenziell sogar günstiger davonkämen als Ersttäter.
Konsequenterweise plädieren die Forschenden daher für schärfere Maßnahmen, etwa höhere Strafzahlungen bis zu einem gesetzlichen Maximum, oder für eine stärkere persönliche Haftung von Verantwortlichen in den Unternehmen. Nur so lasse sich verhindern, dass illegale Anreizsysteme weiterhin Teil der ökonomischen Kalkulation bleiben, argumentieren die Forschenden.
Die Entwicklung innovativer Arzneimittel ist kostspielig und von vielen Risiken begleitet, weshalb pharmazeutische Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ihre Produkte den Markt bzw. die Patientinnen und Patienten schnell erreichen. Der Katalysator für den wirtschaftlichen Erfolg sollte die klinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der neuen Therapeutika sein, keinesfalls aber die Bestechung von Ärzten mit horrenden Geldsummen, um den Umsatz - wie in den USA geschehen - anzukurbeln. Derartige Praktiken haben das Potential, die ohnehin nicht überragende Reputation der pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie nachhaltig zu schädigen.
Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz
Mitglied der erweiterten PZ-Chefredaktion