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AvP-Insolvenz

Warum erhalten nur wenige AvP-Apotheken einen KfW-Kredit?

Die AvP-Insolvenz bereitet tausenden Apothekern immer noch Kopfzerbrechen. Finanzielle Soforthilfen gab es keine, die Regierung versprach jedoch günstige KfW-Kredite, um die finanziellen Probleme aufzufangen. Recherchen der PZ zeigen jetzt, dass die Hausbanken, insbesondere die Apobank, vermutlich maßgeblich Einfluss darauf hatten, ob die Apotheken einen KfW-Kredit beantragen konnten.
Charlotte Kurz
12.01.2021  18:00 Uhr

2,7 Millionen Euro Schulden

Auch ein weiterer Apotheker aus Nordrhein-Westfalen ist betroffen. Aufgrund des Betriebs einer großen Apotheke, durch das Anfertigen von Arzneimitteln und der Abgabe von spezialisierten Krebs- oder HIV-Medikamenten fehlen ihm ganze 2,7 Millionen Euro. Um diese Summe aufzufangen, erhielt er bisher jedoch keinen Kredit und auch keinen KfW-Kredit, denn auch ihm erklärte die Apobank, dass ein KfW-Kredit für ihn nicht infrage komme, da er umschulden müsste. »Wenn alles gut läuft, kann ich diese Woche einen Kredit bei der Sparkasse abschließen«, berichtet er der PZ. Das fehlende Geld konnte er bisher durch die Unterstützung seiner Familie ausgleichen, zurückzahlen muss er es allerdings trotzdem. Die beiden Apotheker möchten ihre Namen nicht nennen, aus Sorge vor möglichen Nachteilen, was künftige Verträge oder Geschäftsbeziehungen angeht. Denn beide mussten sich privat verschulden, um die drastischen Folgen der AvP-Insolvenz abzuwenden und den eigenen Apothekenbetrieb fortführen zu können.

Im starken Kontrast zu der Aussage der beiden Apotheker steht die Ankündigung der Bundesregierung, dass die KfW-Kredite, die im Rahmen der Corona-Hilfe ins Leben gerufen wurden, auch für die von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken genutzt werden könnten. Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) belegen allerdings die Schilderungen der Apotheker: Bis zum 26. November 2020 nutzten nur 87 der betroffenen Apotheken einen KfW-Kredit, heißt es in der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss aus dem BMG auf Anfrage des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Schinnenburg rechnet vor: »Dies entspricht einem Anteil von nur 3,3 Prozent der im Dezember offiziell vom Bundesgesundheitsministerium bestätigten 2.617 von der Insolvenz betroffenen Apotheken.«

KfW-Kredite nur unter bestimmten Voraussetzungen

Bei der KfW-Bankengruppe nachgefragt, erklärt ein Sprecher, dass bei der Beantragung der KfW-Kredite bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Apotheken dürfen demnach die KfW-Kredite beziehen, die vergangenes Jahr ursprünglich als Corona-Hilfen für mittelständische Unternehmen ins Leben gerufen wurden. Aus diesem Grund sei zunächst wichtig, dass die Apotheken vor dem 31.12.2019 keine betrieblichen Schwierigkeiten haben durften. Da es sich bei den KfW-Krediten um Kredite handelt, die staatliche Beihilfe beinhalten, muss diese Spielregel, eingefordert von der EU-Kommission, eingehalten werden, so der Sprecher.

Weiter erklärt der Sprecher, dass die KfW-Kredite tatsächlich nicht zur Umschuldung, also nicht zur Tilgung eines alten Kredits verwendet werden dürfen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Hausbank, über die die KfW-Kredite beantragt werden, muss ein entsprechendes Beratungsgespräch mit der Apotheke aktenkundig im KfW-Antrag vermerken. Mit dieser Notiz, in der festgehalten wird, dass ein KfW-Kredit beantragt werden soll, könne eine Zwischenfinanzierung, etwa das Überziehen des Kontos oder ein kurzfristiger Kredit gerechtfertigt werden. Diese Zwischenlösung würde dann laut KfW-Sprecher nicht als Umschuldung betrachtet werden. Das bedeutet: Sollte dieses Gespräch, dass die meisten Apotheken nach Bekanntwerden der AvP-Pleite gesucht hatten, von der Hausbank, etwa der Apobank, nicht aktenkundig festgehalten und vermerkt werden sollen, konnten KfW-Kredite womöglich nicht beantragt werden. Denn wenn eine betroffene Apotheke in der Zwischenzeit das Konto überzog oder einen Zwischenkredit aufnahm, um etwa Großhandelsrechnungen zu begleichen, gilt das bereits als Umschuldung.

Aber warum hat die Apobank diese Vermerke nicht vorgenommen? Eine Apobank-Sprecherin erklärte gegenüber der PZ dazu: »Die Nutzung der Corona Hilfen der KfW für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken ist an Rahmenbedingungen geknüpft. Die KfW-Vorgabe erfordert, dass bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Kreditlinien auf einen späteren Einsatz von KfW-Mitteln aktenkundig verwiesen worden sein muss. Doch unmittelbar nach der AvP-Insolvenz, als die Liquidität durch zusätzliche Kreditlinien gesichert werden musste, stand eine solche Nutzung der KfW-Mittel noch nicht im Raum. Entsprechend konnte ein solcher Vermerk nicht erfolgen.«

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