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Schnupfen in Corona-Zeiten

Wann darf mein Kind in die Kita?

Laufende Nasen gehören zur Kita-Normalität wie aufgeschrammte Knie. In diesen Zeiten ist das aber anders. Der Schnupfen könnte ja auch eine Coronavirus-Infektion sein. Die Verunsicherung ist groß: Wann sollen Kinder mit einem Infekt zu Hause bleiben und wann nicht? Und sind Corona-Tests dann sinnvoll?
PZ/dpa
28.07.2020  12:58 Uhr

Es gibt keine bundesweit einheitlichen Regeln

Die Angst davor, dass ihre Kinder jetzt beim kleinsten Schnupfen zu Hause bleiben müssen, ist bei Alleinerziehenden besonders groß. «Wir befürchten, dass weitere Alleinerziehende in die Armut abrutschen, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit mangels zuverlässiger Kinderbetreuung nicht nachgehen können», sagt die stellvertretende Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Helene Heine. Aktuell werde das in den Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt. «Dieser Wildwuchs verunsichert Eltern, Arbeitgeber und Fachkräfte in Kitas.»

In Bayern gilt beispielsweise noch bis Ende August (dann sollen die strengen Regeln gelockert werden), dass Kinder schon bei kleinsten Erkältungssymptomen wie einer laufenden Nase von der Betreuung ausgeschlossen sind - außer sie können einen negativen Corona-Test vorweisen. In Berlin heißt es dagegen, «von den akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es keinen unmittelbaren Anlass, das Kind nicht aufzunehmen oder die Betreuung nicht fortzuführen».

Der Alleinerziehendenverband fordert von der Politik «konkrete Konzepte für Kitas und Schulen, die einen angemessenen Umgang mit Erkältungen sicherstellen». Allein sind die Eltern mit dieser Forderung nicht. Auch beim Kitapersonal herrscht Verunsicherung, wann denn nun Kinder angenommen oder nach Hause geschickt werden sollen. Die Politik müsse «klare, praktikable und verhältnismäßige Handreichungen entwickeln, wie aufgrund welcher Symptomatik gehandelt werden muss», sagt die Bundesvorsitzende des Deutschen Kitaverbands, Waltraud Weegmann.

In diesen Handreichungen müssen ihrer Ansicht nach beispielsweise auch Kriterien festgelegt werden, wann ein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Kita kommen darf und welche Nachweispflichten es dann geben soll. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat eine solche Handreichung inzwischen für ihre Kitas veröffentlicht. Andere Länder dürften folgen.

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