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WIP-Analyse
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Wäre ein Comeback der Praxisgebühr sinnvoll?

Die von 2004 bis 2012 erhobene Praxisgebühr gilt nicht als Erfolg. Doch laut einer neuen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) könnte eine neue Gebühr zur Steuerung der Patienten und zur Stabilisierung der Krankenkassen hilfreich sein. Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 30.10.2026  17:00 Uhr

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ächzt unter den Folgen des demografischen Wandels. Das kürzlich beschlossene GKV-Spargesetz dürfte die Krankenkassen zwar kurzfristig stabilisieren, doch mittel- und langfristig werden weitere Maßnahmen nötig sein, um einen Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern. In den aktuellen Diskussionen taucht auch die Praxisgebühr wieder auf. Außerdem werden Strafgebühren diskutiert, die fällig werden könnten, wenn sich Patienten nicht an die vorgegebenen Pfade des geplanten Primärversorgungssystems halten.

Von 2004 bis 2012 mussten GKV-Versicherte zehn Euro pro Quartal entrichten, wenn sie ambulante ärztliche oder zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollten. Die Gebühr war bei Patienten und Ärzten unbeliebt und wurde daher wieder abgeschafft. In einer neuen Analyse hat das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) die damaligen Erfahrungen noch einmal untersucht und geprüft, welche Lehren sich für heute ableiten lassen. Dabei stützt sich der Autor der Analyse vorrangig auf die Literatur zur Praxisgebühr und auf gesundheitsökonomische Studien zu Selbstbeteiligungen.

Die historische Praxisgebühr hat laut dem WIP allein im Jahr 2004 rund 1,7 Milliarden Euro für die GKV generiert. Eine neue Praxisgebühr könne also durchaus zur Stabilisierung der Kassen beitragen. Das WIP geht von bis zu 0,7 Beitragssatzpunkten bei einer Kontaktpauschale von 15 Euro je Arztbesuch aus. Die genaue Summe sei jedoch schwer zu bestimmen, da neben den Einnahmen auch mögliche vermiedene Leistungsausgaben, Verlagerungseffekte und administrative Kosten berücksichtigt werden müssten.

Gebühren könnten das Bewusstsein für die Kosten schaffen

Die Analsye kommt außerem zu dem Schluss, dass die damalige Praxisgebühr tatsächlich zu einer kurzfristigen Reduktion der ambulanten Inanspruchnahme geführt hat. Diese habe sich allerdings auf weniger dringliche Arztkontakte beschränkt, ein starker und dauerhafter Effekt sei nicht zu beobachten. Bei der damaligen Praxisgebühr habe es sich allerdings nur um eine einmalige quartalsweise Zahlung gehandelt. Eine moderne Kontaktgebühr oder eine Gebühr für die Abweichung von einem vorgesehenen Primärversorgungspfad sähe wahrscheinlich anders aus.

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen laut dem Institut, dass moderate Eigenbeteiligungen die Nachfrage nach Arztterminen beeinflussen können. Gleichzeitig bestehe die Gefahr einer Beeinträchtigung der notwendigen Versorgung. »Die zentrale Frage ist daher weniger, ob Selbstbeteiligungen grundsätzlich wirken, sondern welche Inanspruchnahme sie reduzieren und welche Patientengruppen betroffen sind«, heißt es im Fazit der Analyse.

»Insgesamt spricht die Evidenz dafür, Selbstbeteiligungen als gezielt auszugestaltendes Element und als einen relevanten Teil der Finanzierung und der Steuerung im Gesundheitswesen zu betrachten«, schreibt das WIP. Die Erfahrungen mit unterschiedlichen Formen von Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung könnten Anhaltspunkte zur konkreten Gestaltung einer Gebühr liefern. Diese könnten dazu beitragen, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten medizinischer Leistungen zu schärfen. »Vor diesem Hintergrund sind angemessen ausgestaltete Selbstbeteiligungen aus gesundheitsökonomischer Sicht grundsätzlich zu befürworten«.

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