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Atemschutzmasken

Vorsicht bei KN95-Masken

Aktuell besteht reichlich Unsicherheit darüber, welche Masken als FFP2-Masken verkauft werden dürfen. Häufig werden Masken als FFP2-Masken bezeichnet, obwohl sie gar nicht die entsprechenden Zertifikate und Qualitätsmerkmale besitzen. Die Wettbewerbszentrale warnt vor irreführender Werbung, aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen. Insbesondere bei den chinesischen Masken mit der Kennung KN95 müsse besondere Vorsicht gelten.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 20.11.2020  16:30 Uhr

Aktuell gibt es viele mangelhafte FFP2-Masken auf dem Markt. Die Dekra schätzt, dass 60 bis 80 Prozent dieser aktuell auf dem Markt befindlichen Produkte nicht konform zugelassen sind. Die PZ berichtete bereits darüber, wie mangelhafte von konformen Masken zu unterscheiden sind. Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) warnt nun vor zahlreichen mangelhaften Produkten auf dem Markt, die falsch gekennzeichnet sind oder die Kunden in die Irre führen: Häufig benennen Händler Mund-Nasen-Masken als FFP2-Masken oder als Atemschutzmasken, obwohl die verkauften Masken gar nicht dieser versprochenen Qualität entsprechen.

»Die Käufer verlassen sich bei FFP2-Masken darauf, dass diese auch tatsächlich zum Eigen- und Fremdschutz geeignet sind«, erklärte Rechtsanwalt Martin Bolm, der bei der Wettbewerbszentrale im Bereich Medizinprodukte tätig ist. Es bestehe die Gefahr, dass sich Nutzer solcher Masken im Glauben daran, dass diese ihnen Schutz bieten, sorgloser verhielten und zum Beispiel den empfohlenen Mindestabstand nicht einhielten und gerade dadurch riskierten, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken, so Bolm.

Das Problem: Derzeit gebe es viele Händler, die Masken als FFP2-Masken verkaufen, ohne dass es sich dabei um die baumustergeprüften und zertifizierten Atemschutz-Masken handele. Diese Masken seien mehrheitlich chinesische Produkte mit der Kennung KN95, so Bolm.  Um diese auf den Markt zu bringen, konnten die Händler bis zum 1. Oktober einen Schnelltest bei einem Prüfinstitut beauftragen. Dieser Test kostete zwischen 3000 und 8000 Euro pro Produkt. Nach einem bestandenen Test konnten die Händler in einem zweiten Schritt eine Sondererlaubnis zum Verkauf bei den zuständigen Marktüberwachungsbehörden beantragen. Nur mit diesem Bestätigungsschreiben durften die Masken als Corona-Pandemie-Atemschutz (CPA)-Masken, aber nicht als FFP2-Masken, in den Verkehr gebracht werden. »Anscheinend war den meisten Händlern dieser Schnelltest zu teuer, erst ein Händler konnte mir solch eine Sondererlaubnis vorzeigen«, erklärte Bolm im Gespräch mit der PZ.

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