Pharmazeutische Zeitung online
Externer Botendienst

Vorhaben nicht vereinbar mit Apothekenbetriebsordnung

Der von der Apothekergenossenschaft Noweda geplante externe Botendienst ist aus Sicht von Rechtsanwalt und Kammergeschäftsführer Ulrich Laut nicht vereinbar mit der Apothekenbetriebsordnung. Demnach kann ein Großhandelsfahrer nicht der Weisung mehrerer Apotheken gleichzeitig unterstehen.
Charlotte Kurz
27.07.2020  14:58 Uhr
Vorhaben nicht vereinbar mit Apothekenbetriebsordnung

Das Vorhaben der Apothekergenossenschaft Noweda, Apotheken einen externen Botendienst anzubieten, der über die Noweda-Fahrer abgewickelt werden soll, hat in den vergangenen Tagen für viele Diskussionen gesorgt. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit. Noweda sieht sich diesbezüglich auf der sicheren Seite, ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kritisierte das umstrittene Vorhaben vergangene Woche allerdings scharf: »Wenn sich jetzt Dritte ganz salopp anbieten, den Botendienst für die Apotheke zu übernehmen, und dabei Buchstaben und Geist der gesetzlichen Regelung ignorieren, dann erweisen sie den Apotheken damit einen Bärendienst. Das kann man so nicht laufen lassen.«

Auch Ulrich Laut, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Apothekerkammer Hessen, sieht das Vorhaben kritisch. Rechtlich ist der Botendienst in §17 Absatz 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt.  Die Zustellung von Arzneimitteln durch Boten der Apotheke ist demnach ohne Erlaubnis mit Verweis auf §11a des Apothekengesetzes zulässig. Allerdings muss die Zustellung durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgen, wenn bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor Auslieferung das Rezept nicht vorgelegen oder keine Beratung zu den Arzneimitteln stattgefunden hat.

Verordnung ist unpräzise

Dieser Fall soll bei Nowedas Botendienst nicht vorkommen. Der Genossenschaft zufolge soll vor der Auslieferung der Arzneimittel die Beratung in der Apotheke stets stattgefunden haben sowie ein Rezept in der Offizin vor Ort vorliegen. Laut hat dennoch Bedenken. So erscheine der Wortlaut von §17 Abs. 2 ApBetrO auf den ersten Blick unpräzise und damit irreführend, sagte er gegenüber der PZ: »Einmal wird die präzise Formulierung pharmazeutisches Personal der Apotheke gewählt, im anderen Fall lediglich vom Boten der Apotheke gesprochen. Allerdings ist es so, dass der Begriff des pharmazeutischen Personals in §1a Abs. 2 ApBetrO rechtlich definiert ist.«

Laut zufolge stellt sich damit unmittelbar die Frage, ob der Bote der Apotheke zum Apothekenpersonal gehören muss. »Dies scheint nach dem Wortlaut auf den ersten Blick nicht zwingend, weil die Apothekenbetriebsordnung nicht vom Personal der Apotheke, sondern vom Boten der Apotheke spricht.«  Erst im vergangenen Jahr habe die ABDA im Rahmen der letzten Änderung der ApBetrO gefordert, das Wort »Boten« durch »Personal« zu ersetzen, jedoch ohne Erfolg, so Laut. Offenbar hat sich der Gesetzgeber bewusst für das allgemeinere Wort »Bote« entschieden.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa