VOASG muss jetzt in den Bundestag |
Die Zeit drängt: Aus Sicht der Kammer Hessen muss sich der Bundestag bereits in den nächsten Tagen mit der Stärkung der Präsenzapotheken befassen. / Foto: Imago/Florian Schuh
Eigentlich ist die Stärkung der Apotheken vor Ort erklärtes Ziel der Bundesregierung. Vor rund einem Jahr hatte sie daher einen Gesetzentwurf präsentiert, der eine gezielte Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen ebenso vorsieht wie ein Rx-Boni-Verbot, das auch Versandapotheken aus dem EU-Ausland an die hiesigen Preisvorschriften binden soll. Bis heute allerdings hat sich der Bundestag nicht mit dieser Novelle befasst. Denn in Berlin wartet man noch auf eine Bewertung des Vorhabens durch die EU-Kommission, da der deutsche Entwurf auch europarechtliche Fragen berührt.
Die Landesapothekerkammer Hessen will nun nicht länger auf eine Antwort aus Brüssel warten. In einer heute gefassten Resolution drängt sie darauf, das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag einzubringen. Dabei sollte sich das Parlament nach Meinung der Delegierten auch mit einem umfassenden Zuweisungsverbot für E-Rezepte befassen. Sollten europarechtliche Bedenken gegen die im VOASG geplante Verankerung des Boni-Verbots im Sozialrecht bestehen, sehen die Apotheker eine einfache Alternative: Die Bundesregierung müsse in einem solchen Fall schlichtweg einen Gesetzesentwurf vorlegen, der den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten deutlich einschränkt – so wie Union und SPD es ursprünglich in ihrem Koalitionsvertrag ohnehin vereinbart hatten.
Einheitliche Preise für Rx-Medikamente sind aus Sicht der Kammer die Grundlage für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch öffentliche Apotheken. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie habe sich noch einmal gezeigt, wie wichtig diese Struktur sei. Nur sie gewährleiste »eine schnelle, sichere und effiziente Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln und stellt überall niedrigschwellige Anlaufstellen zur Information und Beratung der Bevölkerung zur Verfügung«, heißt es in der Resolution.
Dabei sicherten gleiche Preise die Wirtschaftlichkeit der Apotheken, was letztlich den Patienten zugutekomme. So habe sich im Rahmen der Pandemie erst kürzlich gezeigt, welche Folgen eine freie Preisgestaltung zur Folge haben könne, schreibt die Kammer mit Blick auf die zuletzt zum Teil horrenden Preise für Schutzausrüstung. »Dies muss aus Verbraucherschutzgründen bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit aller Kraft verhindert werden.«
Dass sich der Bundestag noch vor der Sommerpause mit dem VOASG befasst, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich endet die letzte Sitzungswoche am 3. Juli und damit bereits in wenigen Tagen.