VOASG muss ins Parlament |
Das Ziel der Resolution, auf die Gleichpreisigkeit zu pochen, war in der ausführlichen Diskussion unstrittig. Mehrere Diskutanten forderten jedoch, mehr Selbstbewusstsein zu zeigen – gerade aufgrund der gezeigten Leistungen in der Coronavirus-Krise. Sie empfahlen für den Fall, dass das VOASG in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet wird, direkt die Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß zu fordern, ohne den Spielraum einer »mindestens gleichwertigen Alternative« zu nennen. Diese Fassung fand jedoch keine Mehrheit bei den Delegierten.
Einstimmig wurde die nahezu unveränderte, ursprüngliche Fassung der Resolution angenommen. Sie lautet: »Wie wichtig der Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch die Apotheke vor Ort vor allem mit Arzneimitteln ist, ist jedem in diesem Land im Verlauf der Corona-Pandemie überdeutlich geworden. Die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker fordern deshalb den Gesetzgeber auf, noch in diesem Jahr das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) zu verabschieden. Mit diesem ist auch zu regeln, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel (GKV, PKV, Selbstzahler) gilt. Sollte dies nicht geschehen, muss schnellstmöglich eine mindestens gleichwertige Alternative wie z. B. die Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß verabschiedet werden.«
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