Pharmazeutische Zeitung online
Info-Veranstaltung der BLAK

Gleichpreisigkeit bleibt auf der Agenda

Die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss 2021 weiter auf der Agenda stehen und vor allem im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV) geregelt werden. Dafür trat Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), bei der Online-Informationsveranstaltung am Mittwoch nachdrücklich ein.
Brigitte M. Gensthaler
19.11.2020  09:00 Uhr
Gleichpreisigkeit bleibt auf der Agenda

Mit dem am 20. Oktober im Bundestag verabschiedeten Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) sei er »nicht glücklich«, sagte Benkert in der Online-Veranstaltung, die die BLAK anstelle der Corona-bedingt abgesagten Delegiertenversammlung einberufen hatte. »Unser Ziel ist nach wie vor die umfassende Gleichpreisigkeit.« Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe sein Versprechen nicht gehalten, die Gleichpreisigkeit für PKV-Versicherte und Selbstzahler anderweitig sicherzustellen, monierte er. Gleichwohl sei die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu begrüßen, denn damit sei wenigstens die Gleichpreisigkeit im Sektor der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert. »Das Rx-Versandverbot ist der einzig mögliche Weg, die Gleichpreisigkeit darzustellen. Dieses Anliegen habe ich nicht aufgegeben«, so Benkert.

Dagegen sprachen einzelne Delegierte von einem Apotheken-Vernichtungsgesetz, das vor allem dem Berufsnachwuchs die Zukunftsperspektiven raube. Infolge des VOASG könnte die Arzneimittelpreisverordnung in zwei bis drei Jahren zerbrechen.

Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), Hans-Peter Hubmann, bewertete das VOASG in der Diskussion als großen Erfolg unter den aktuellen politischen Bedingungen: »Für mehr als 90 Prozent haben wir die Gleichpreisigkeit wiedererlangt, die nach bisheriger Gesetzeslage nicht mehr gegeben war.« Die jetzige Situation sei »deutlich besser« als ohne VOASG.

Sehr positiv bewerteten Benkert und Hubmann die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen, die bundesweit einheitlich angeboten werden sollen und vor allem für die jungen Kollegen zukunftsweisend sind. Das VOASG werde wohl im Januar 2021 definitiv verabschiedet und dann würden die Diskussionen über die Dienstleistungen konkret beginnen, so Benkert. Seine Prognose: »Ab 2022 können wir voraussichtlich mit den Dienstleistungen anfangen.« Es sollten auch Leistungen verankert werden, die jede Apotheke erbringen kann.

Angesprochen wurde zudem die Verankerung der Botendienstvergütung von 2,50 Euro im Gesetz. Dies gelte pro konkretem Lieferort von Rx-Arzneimitteln, aber nicht für die Lieferung von Verbandstoffen oder Hilfsmitteln zu Patienten nach Hause, erklärte Hubmann in der Diskussion. Der BAV-Chef sprach von einer erheblichen Zusatzvergütung und forderte alle Kollegen auf, diese Leistung auch abzurechnen.

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