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SARS-CoV-2-Immunität

Viele offene Fragen

Immer wieder wird die bange Frage nach dem Immunstatus nach einer überstandenen Covid-19-Erkrankung gestellt. Wer hier vorgibt, die Fakten zu kennen, diskutiert nicht seriös. Noch fehlen klare Beweise in die eine wie in die andere Richtung. Im Raum stehen viele offene Fragen.
Theo Dingermann
14.05.2020  13:28 Uhr

Neutralisierende Antikörper

Die Persistenz neutralisierender Antikörper (NAb, primär IgG) gegen SARS-CoV-2 muss noch ermittelt werden; eine Persistenz bis zu 40 Tagen nach Symptombeginn wurde jedenfalls beschrieben. Zur Klärung dieser Frage könnten auch Erfahrungen mit anderen humanen Coronaviren hilfreich sein. So waren nach einer Infektion mit SARS-CoV-1 (dem Virus, das SARS in den Jahren 2002/2003 verursachte) die IgG-Konzentrationen über vier bis fünf Monate gut nachweisbar, zwei bis drei Jahren nach der Serokonversion nahmen sie langsam ab. Ganz ähnlich persistierten neutralisierender Antikörper gegen MERS-CoV bis zu 34 Monate bei genesenen Patienten.

Der Nachweis von IgG und neutralisierenden Antikörpern ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer dauerhaften Immunität. In Bezug auf Covid-19 liefert ein kleiner Preprint-Bericht die bisher einzigen Daten über eine mögliche Immunität von Primaten nach einer Infektion. In dieser Studie wurden vier Rhesusaffen mit SARS-CoV-2 infiziert, die nach der Genesung vor einer Reinfektion nach 28 Tagen geschützt waren.

Reinfektionen mit SARS-CoV-2 bisher nicht bestätigt

Reinfektionen sind bei mindestens drei der vier humanen Corona-Erkältungsviren möglich. Warum es hier zu einer Reinfektion kommen kann, ist nicht vollständig verstanden. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass zum einen nur eine kurzlebige protektive Immunität ausgebildet wird. Zum anderen könnte die Reinfektion durch eine andere Variante des Virusstamms verursacht worden sein.

Bis heute wurden noch keine Reinfektionen mit SARS-CoV-2 beim Menschen bestätigt. Der Nachweis einer Reinfektion erfordert in der Regel eine kulturbasierte Dokumentation nach Abklingen der vorhergehenden Infektion oder den Nachweis einer Reinfektion mit einer molekular unterscheidbaren Form desselben Virus.

In einem Bericht wurde unter zwei ansonsten gesunden Personen, die sich von einer Covid-19-Erkrankung erholt hatten und bei denen zwei oder mehr sequenzielle RT-PCR-Test im Abstand von mindestens 24 Stunden negativ ausgefallen waren, SARS-CoV-2-RNA in Rachenabstrichen bis zu zehn Tage lang sporadisch erneut nachgewiesen. In anderen Publikationen werden ähnliche Kasuistiken berichtet.

Demgegenüber gibt es derzeit keinen Beweis dafür, dass Personen nach einer klinischen Genesung das SARS-CoV-2 Virus auf andere übertragen hätten. Allerdings kann man eine solche Übertragungsmöglichkeit auch noch nicht ausschließen, insbesondere nicht bei Personen, die zum Beispiel aufgrund einer Immunschwäche für eine längere Ausscheidung anderer Krankheitserreger prädisponiert sein könnte

Denkbar ist auch, dass es sich bei diesen Fällen um eine persistierende oder rezidivierende Covid-19-Krankheit handelt. Andererseits könnte auch eine anhaltende sporadische virale RNA-Ausscheidung an oder nahe der Nachweisgrenze des Assays vorliegen. Oder es könnte sich um Artefakte handeln, die durch Probleme bei der Probenentnahme oder der Probenhandhabung verursacht wurden.

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