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Chip versus Aufdruck
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Verwirrung um Ablaufdatum auf eGK

Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet sich häufig ein Ablaufdatum. Dass dieses nichts mit der eGK zu tun hat, sondern sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bezieht, wissen die wenigsten. Eine bundeseinheitliche Vorschrift gibt es dazu nicht. Verbraucherschützer plädieren für eine eindeutige Kennzeichnung.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 03.08.2026  14:40 Uhr
Nachversorgung mit gültigen Karten stockte

Nachversorgung mit gültigen Karten stockte

Anders die DAK-Gesundheit. Ein Sprecher erklärt, die beiden Daten stimmten nicht zwangsläufig überein. Allerdings werde die eGK spätestens zum Erreichen des EHIC-Datums ausgetauscht. Auch bei der Barmer erklärt man, dass es Abweichungen geben könne. Ein Sprecher fasst zusammen: »Die eGK ist ab Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig. Die EHIC läuft zum Ende des Quartals ab, in welchem die eGK die Gültigkeit verliert.« Versicherte würden in Anschreiben über den Gültigkeitszeitraum der eGK informiert.

Normalerweise läuft diese Nachversorgung mit gültigen Karten wohl recht geräuschlos ab; die Anbieter geben an, dass es bislang keine Nachfragen oder Beschwerden zu den abweichenden Daten gab. Auch der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen liegen keine Kundeneingaben dazu vor.

In den Blick kommt die uneinheitliche Systematik aber, wenn der Ablauf stockt, wie unlängst bei der AOK Niedersachsen. Die AOK Niedersachsen habe sich »aus praktischen Gründen« für ein rollierendes System zum jeweiligen Quartalsende entschieden, so ein Sprecher. Üblicherweise würden die Versicherten rechtzeitig mit einer neuen eGK versorgt, sodass eine durchgehende Versorgung gewährleistet sei.

Es habe allerdings zwischenzeitlich ein technisches Problem bei der Verarbeitung gegeben, das die rechtzeitige Nachversorgung verzögert habe. Alle Betroffenen hätten aber inzwischen eine gültige eGK zugeschickt bekommen. Versorgungseinschränkungen  seien nicht entstanden.

Laut Verbraucherschützern ein »typisches Transparenzproblem«

Hier liege ein »typisches Transparenzproblem« vor, meint die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu. »Das einzige gut sichtbare Datum auf der Karte vermittelt vielen Versicherten den Eindruck, dass die gesamte Karte an diesem Tag abläuft. Dass die Gültigkeit der eGK und die der EHIC zwei unterschiedliche Dinge sind, ist auf der Karte selbst nicht erkennbar«, so eine Sprecherin.

Aus Verbrauchersicht wäre der Sprecherin zufolge daher eine klare Kennzeichnung sinnvoll, etwa »EHIC gültig bis …« oder ein anderer deutlich beschrifteter Hinweis. Denn ansonsten könne es in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen kommen. Manche Versicherte würden eine noch funktionierende Karte zu früh entsorgen oder unnötig eine neue beantragen. »Andere verlassen sich im Ausland auf ein Datum, das für die eGK in Deutschland gar nicht entscheidend ist.«

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