| Cornelia Dölger |
| 03.08.2026 14:40 Uhr |
Viele Gesundheitskarten tragen auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Deren Ablaufdatum ist gut sichtbar aufgedruckt – das Ablaufdatum der eGK ist allerdings nicht einsehbar, was zu Missverständnissen führen kann. / © Imago/Wolfilser
In Niedersachsen kam es in jüngster Zeit zu Irritationen in einer Apotheke, nachdem einige Versicherte der AOK ihre eGK nicht mehr benutzen konnten, obwohl diese laut dem aufgedruckten Datum auf der Rückseite noch gültig war. Beim Einlesen der Karte zeigte sich aber wiederholt: Karte abgelaufen, teils seit Monaten. Über die Irritationen berichtet ein Apotheker.
Dringende Rezepte einlösen, Facharzttermine wahrnehmen – dies war den betroffenen Versicherten der AOK Niedersachsen laut dem Apotheker damit vorerst nicht möglich. Rezepte mussten als Muster-16 aus der Arztpraxis nachgeordert werden, was bis zu einer Woche dauerte. Es sei also mit einer echten Versorgungseinschränkung zu rechnen. Umso größer war die Ratlosigkeit der Versicherten, weil das Datum auf der Karte eben etwas anderes aussagte.
Dieses Datum ist allerdings nicht zwangsläufig das Ablaufdatum der eGK. Vielmehr befindet sich auf der Rückseite vieler eGKs zusätzlich die European Health Insurance Card (EHIC) mit ihrem Gültigkeitsdatum. Sie ist ausschließlich für medizinische Behandlungen im europäischen Ausland relevant. eGK-Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versicherungsstatus sind auf dem integrierten Chip gespeichert.
Der Knackpunkt ist, dass die Gültigkeit der eGK und das aufgedruckte Ablaufdatum der EHIC rechtlich und technisch voneinander getrennt sind. Beide müssen daher nicht automatisch übereinstimmen – was für Versicherte nicht erkennbar ist.
Die Gültigkeit der eGK richtet sich nach den kryptografischen Zertifikaten auf dem Chip. Die Zertifikate werden in dem Moment für den Chip erstellt, in dem das System des Anbieters eine neue eGK beauftragt. Das Zertifikat ist ab diesem Tag exakt 5 Jahre gültig. Spätestens dann muss die Krankenkasse eine neue Karte ausstellen – falls Name oder andere Daten sich ändern, ist schon vorher eine neue eGK fällig.
Der EHIC-Aufdruck auf der Rückseite der Karte richtet sich hingegen nach eigenen Vorgaben, auch nach EU-Vorgaben. Zwischen EHIC- und Chip-Gültigkeitsablauf könne ein Zeitraum von bis zu drei Monaten liegen, erklärt eine Sprecherin der AOK Niedersachsen. Denn die Karte selbst werde oft erst später produziert als der Chip. Die EHIC ist grundsätzlich 5 Jahre gültig, bis zum Ende des jeweiligen Quartals.
Dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, nach der beide Daten übereinstimmen müssen, macht die Sache nicht einfacher. Wie der Apotheker aus Niedersachsen berichtet, habe er Versichertenfälle, in denen EHIC- und Chipdatum identisch seien. Tatsächlich gibt die TK auf PZ-Nachfrage an, dass dort das Ablaufdatum der EHIC grundsätzlich auch der Gültigkeit der eGK entspreche. Versicherte könnten sich am auf der Rückseite aufgedruckten Ablaufdatum orientieren.