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Everolimus-Tabletten
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Verwechslungsgefahr mit Trockenmittel

Patienten können beim Präparat Everolimus Biocon die eigentliche Tablette mit dem im selben Blister verpackten Trockenmittel verwechseln. Davor warnt die AMK aufgrund entsprechender Meldungen aus Apotheken.
AutorKontaktPZ
Datum 18.08.2026  12:00 Uhr

Das Problem: Das feuchtigkeitsabsorbierende Mittel ist selbst in Tablettenform im Primärpackmittel mitverblistert (siehe Foto). Die Kennzeichnung scheint zwar eindeutig, doch liegen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) sechs Meldungen zu tatsächlichen oder potenziellen Anwendungsfehlern vor – nicht nur von Patienten, auch von Klinikpersonal. In mindestens zwei Fällen sei das feuchtigkeitsabsorbierende Mittel eingenommen worden (gesundheitliche Folgen wurden bislang nicht berichtet).

»In dem betroffenen Präparat sind die Blisternäpfe für die cremefarbenen, wirkstoffhaltigen Tabletten über einen Kanal mit einer inkorporierten roten, feuchtigkeitsabsorbierenden »Tablette« mit der Aufschrift »DO NOT EAT« verbunden«, informiert die AMK. »Zusätzlich ist auf jedem Blisterstreifen an entsprechender Stelle der Hinweis »DESICCANT, DO NOT EAT« in roter Schrift aufgedruckt.«

Patienten wundern sich über schwierige Entnahme

Die Anwendungsfehler seien teilweise erst durch konkrete Rückfragen von Patienten beziehungsweise Klinikpersonal an die Apotheken erkannt worden. So habe in einem Fall ein Patient Schwierigkeiten bei der Entnahme der Dosis aus dem Blister gehabt. »Bei Demonstration der Entnahme stellte die Apotheke fest, dass der Patient über mehrere Tage neben den wirkstoffhaltigen Tabletten auch das separat eingearbeitete Adsorbens eingenommen hatte«, berichtet die AMK.

Ein anderer Patient entnahm die roten Tabletten mithilfe einer Schere. »Tatsächlich enthält die Blisterpackung ein Piktogramm einer Schere, das missverständlich interpretiert werden könnte, den Blister entlang der Perforation bis zur Kammer mit der feuchtigkeitsabsorbierenden Tablette aufzuschneiden, obwohl sich in der Gebrauchsinformation keine Hinweise zur Entnahme mittels Schere finden«, so die AMK. Beklagt wurden auch die kleine Schriftgröße, die ausschließlich englischsprachige Kennzeichnung des Trocknungsmittels sowie nicht ausreichend prominent platzierte Hinweise in der Gebrauchsinformation.

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