Verfahren gegen Google zu Bund-Gesundheitsportal wird eingeleitet |
Konkret dreht sich die Prüfung um den Paragrafen 94 des Vertrags, in dem es um Diskriminierungsfreiheit geht. Demnach dürfen Plattformen journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren. Das wäre der Fall, wenn ohne sachlich gerechtfertigten Grund die Darstellung von Angeboten systematisch behindert wird.
Kurz nach der Bekanntgabe der Kooperation mit Google im November erntete Spahns Vorstoß deutliche Kritik von Medienvertretern: Von der Missachtung der Pressefreiheit war die Rede. Auch der Chef des Wort & Bild Verlags, Andreas Arntzen, erklärte im Interview mit der PZ, warum Spahns Vorgehen gerade für die Verlage im Gesundheitswesen ein Affront ist. Der Wort & Bild Verlag, aber auch andere Portale, die Gesundheitsinformationen anbieten, wie etwa aponet.de, sind von der Bevorzugung des Nationalen Gesundheitsportals betroffen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.