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Kinder
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Verbrennungen und Verbrühungen richtig behandeln

Die Apothekerkammer Niedersachsen gibt in einer Pressemitteilung Tipps, wie sich Verbrennungen verschiedenen Grades bei Kindern behandeln lassen.
AutorKontaktPZ
Datum 06.12.2024  09:00 Uhr

Gerade im Winter mit Kerzenlicht, Heizung und Tee verbrühen oder verbrennen sich Kinder häufiger . Hat sich ein Kind verbrannt, heißt es Ruhe bewahren, die Situation zu beurteilen und Erste Hilfe zu leisten. Eine professionelle Behandlung erfolgt je nach Tiefe und Fläche der Schädigung. Auf keinen Fall dürfen Hausmittel wie Öl, Mehl, Honig oder Essig verwendet werden.

Verbrennung einordnen

Bei der Behandlung entscheidend ist der Grad der Verbrennung. Je tiefer die Hautschichten geschädigt sind, desto höher der Grad der thermischen Verletzung.

Man unterscheidet folgende Verbrennungsgrade:

  • Grad I: geschlossene, trockene Rötung mit Schmerzen, Schwellung
  • Grad II: zusätzlich Blasen mit und ohne Verletzung tieferer Hautschichten
  • Grad III: Kutis und Subkutis verletzt, Nekrosen, keine Schmerzen
  • Grad IV: alle Hautschichten betroffen eventuell mit Muskeln, Faszien, Knochen, Nekrosen und Verkohlungen, keine Schmerzen

Zu beachten ist, dass die Haut von Kindern dünner ist als bei Erwachsenen und daher schon ab Temperaturen von 40 °C geschädigt werden kann. Erwachsene Haut erträgt Temperaturen bis 45°C. Zudem sind Kinder bereits bei einer Verbrennung von 8 Prozent der Körperoberfläche gefährdet, einen Kreislaufschock zu erleiden; bei Verbrennungen zweiten oder dritten Grades bereits ab 5 Prozent der Körperfläche. In diesen Fällen sollte man nach der Ersten Hilfe einen Arzt aufsuchen.

Sofortmaßnahmen

Kleidung, Schmuck oder Windeln sollten aus dem Wundgebiet sofort entfernt werden, damit die Haut nicht weiter der Temperatur ausgesetzt ist. Ist die Wunde mit dem Stoff verklebt, wird er am Wundrand mit der Schere abgeschnitten.

Kühlen sollte man am besten für etwa 20 Minuten mit kaltem Wasser (etwa 20 °C). Eis und Coolpacks sind für Kinder nicht geeignet. Wird bei Kindern zu stark gekühlt, besteht die Gefahr einer Unterkühlung. Bei Neugeborenen und Säuglingen darf gar nicht gekühlt werden.

Danach können wasserhaltige Lotionen oder kühlende Gele aufgetragen werden. Vorsicht gilt bei fetthaltigen Cremes oder Salben, denn sie verstärken das Hitzegefühl und sollten nur bei der späteren Regeneration zur Hautpflege eingesetzt werden.

Verbrennungen ersten und zweiten Grades versorgen

Nach der Kühlung wird die betroffene Stelle mit einer sterilen, nicht haftenden Wundauflage verbunden. Es empfiehlt sich eine feuchte, hydrokolloidale Wundauflage. Bei starken Schmerzen helfen kindgerecht dosierte Analgetika wie Paracetamol und Ibuprofen.

Ab dem zweiten Verbrennungsgrad kommt es zu Brandblasen. dürfen nicht geöffnet werden. Eine Blase schafft bereits selbst ein natürliches und steriles Klima für die Wundheilung. Die Wunde kann zunächst mit metallbeschichteter Gaze oder einem Schnellverband, der nicht an der Wunde klebt, versorgt werden. Bei Verbrennungen zweiten Grades ist ein Arzt aufzusuchen. Er versorgt die Wunde mit hydrokolloidalen Pflastern. Sie polstern die Wunde, halten die Haut feucht, sind atmungsaktiv und wasserfest. Verbände werden nicht täglich erneuert, um die Heilung nicht zu stören.

Wenn mindestens 5 Prozent der Haut beim Kind geschädigt sind, kann unter Umständen bereits ein Kreislaufschock auftreten. Im Zweifelsfall sollte bereits bei Verbrennungen zweiten Grades ein Notarzt kontaktiert werden.

Verbrennung dritten und vierten Grades: immer Notarzt rufen

Verbrennungen und Verbrühungen dritten oder vierten Grades sind offene Verletzungen mit vollständig zerstörtem Gewebe. Der Wundgrund ist mehr oder weniger verkohlt und nekrotisch. Wegen der Nervenschädigung empfinden die Kinder kaum Schmerzen. Diese Wunden bedürfen immer eine notärztliche Behandlung. Insbesondere muss der nekrotische Teil chirurgisch entfernt werden. Daran schließt sich eine professionelle Wundversorgung an.

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