Die Mindestzuzahlung zu Medikamenten soll laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von 5 Euro auf 7,50 Euro angehoben werden, die Höchstbeträge von 10 Euro auf 15 Euro steigen. / © Imago Images/Westend61
Sowohl in den 66 Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission als auch im Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ist vorgesehen, die Zuzahlungen für Medikamente sowie für Heil- und Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte zu erhöhen. Durch das Gesetz sollen die stark steigenden Ausgaben der Krankenkassen begrenzt werden. Die ABDA kritisiert den Entwurf und den geplanten Anstieg des Kassenabschlags auf 2,07 Euro. Am heutigen Montag findet im Bundestag eine Verbändeanhörung dazu statt.
Laut des Gesetzentwurfs soll die Mindestzuzahlung zu Medikamenten von 5 Euro auf 7,50 Euro angehoben werden, die Höchstbeträge von 10 Euro auf 15 Euro steigen. »Das wäre eine schrittweise Steigerung um insgesamt 50 Prozent und künftig sollen die Zuzahlungen dynamisch an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Begründet wird das damit, dass die Zuzahlungsregelungen seit 2004 weitgehend unverändert sind«, erklärten der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) und der Verein demokratischer Ärzt*innen gemeinsam.
Die Vereine lehnen die Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten ab, weil sie »sozial diskriminierend« seien und »immer die ärmsten Menschen am meisten treffen« würden. »Als Hausarzt habe ich regelmäßig erlebt, dass sich zahlreiche Menschen die Zuzahlung zu einem Medikament oder einem Heilmittel, das für eine Behandlung notwendig gewesen wäre, nicht leisten konnten«, sagte Michael Janßen, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Ärzt*innen.
»Wenn die Zuzahlung nun von 5 auf 7,50 Euro steigen wird, dann werden sich die Fälle weiter häufen«, ergänzte Udo Puteanus, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. »Wie oft erleben wir in der Apotheke, dass Menschen auf das ihnen verschriebene Medikament verzichten, wenn wir ihnen den Preis der Zuzahlung nennen. Sie können sich das schlicht nicht leisten«, so Puteanus weiter.
Wenn ältere, chronisch kranke oder finanziell belastete Menschen mehrere Medikamente gleichzeitig brauchen, würden sich die Eigenanteile, die sie nicht mehr bezahlen können, häufen. Das sei problematisch, weil eine unzureichende Medikation zu Verschlechterungen, mehr Pflegebedarf und im Zweifel auch mehr Krankenhausaufenthalten führten, so Janßen.
Zuzahlungen würden das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung, dass alle das beitragen, was sie leisten können, und dass sie unabhängig davon erhalten, was sie brauchen, aushöhlen. Anstatt die finanziellen Lasten auf die Versicherten und im Fall der Zuzahlungen sogar auf die Kranken abzuwälzen, hätte die Kommission auch andere Vorschläge zur Verbesserung der Einkommensseite machen können und damit das Solidarprinzip ausbauen, ist sich Janßen sicher: Eine Verbeitragung aller Einkommen und aller Einkommensarten, die Abschaffung der Beitragsmessungsgrenze und die Einbeziehung der Privatversicherten in die GKV (Bürgerversicherung) könnten die Finanzprobleme lösen. Eine Strukturreform, die sich gegen die Profitorientierung richte und entprivatisiert wäre, sei auf der Leistungsseite die notwendige Ergänzung.