Die Mindestzuzahlung zu Medikamenten soll laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von 5 Euro auf 7,50 Euro angehoben werden, die Höchstbeträge von 10 Euro auf 15 Euro steigen. / © Imago Images/Westend61
Sowohl in den 66 Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission als auch im Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ist vorgesehen, die Zuzahlungen für Medikamente sowie für Heil- und Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte zu erhöhen. Durch das Gesetz sollen die stark steigenden Ausgaben der Krankenkassen begrenzt werden. Die ABDA kritisiert den Entwurf und den geplanten Anstieg des Kassenabschlags auf 2,07 Euro. Am heutigen Montag findet im Bundestag eine Verbändeanhörung dazu statt.
Laut des Gesetzentwurfs soll die Mindestzuzahlung zu Medikamenten von 5 Euro auf 7,50 Euro angehoben werden, die Höchstbeträge von 10 Euro auf 15 Euro steigen. »Das wäre eine schrittweise Steigerung um insgesamt 50 Prozent und künftig sollen die Zuzahlungen dynamisch an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Begründet wird das damit, dass die Zuzahlungsregelungen seit 2004 weitgehend unverändert sind«, erklärten der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) und der Verein demokratischer Ärzt*innen gemeinsam.
Die Vereine lehnen die Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten ab, weil sie »sozial diskriminierend« seien und »immer die ärmsten Menschen am meisten treffen« würden. »Als Hausarzt habe ich regelmäßig erlebt, dass sich zahlreiche Menschen die Zuzahlung zu einem Medikament oder einem Heilmittel, das für eine Behandlung notwendig gewesen wäre, nicht leisten konnten«, sagte Michael Janßen, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Ärzt*innen.
»Wenn die Zuzahlung nun von 5 auf 7,50 Euro steigen wird, dann werden sich die Fälle weiter häufen«, ergänzte Udo Puteanus, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. »Wie oft erleben wir in der Apotheke, dass Menschen auf das ihnen verschriebene Medikament verzichten, wenn wir ihnen den Preis der Zuzahlung nennen. Sie können sich das schlicht nicht leisten«, so Puteanus weiter.