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»Herbst der Reformen«
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Vdek fordert strukturelle Reformagenda

Nach den Maßnahmen zur vorläufigen Beitragssatzstabilisierung fordern die Krankenkassen nun auch strukturelle Reformen, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanzierbar zu halten.
AutorKontaktPZ
Datum 26.08.2026  16:00 Uhr

Nach dem GKV-Spargesetz brauche es nun strukturelle Reformen zur sozialen Sicherung von Gesundheit und Pflege. Das fordert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Es sei notwendig, Versorgungsstrukturen und Leistungen konsequent auf Bedarf und Wirksamkeit zu überprüfen, sagte sie mit Blick auf den von Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) angekündigten »Herbst der Reformen«.

Es müssten jetzt »große und schwierige Entscheidungen getroffen werden, um strukturell wirksame Reformen durchzusetzen«, so Elsner. Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz sei ein erster Schritt erfolgt, um die Beitragssätze der Krankenkassen vorläufig zu festigen. Dem müssten nun weitere Schritte folgen. Nach Angaben der vdek-Chefin ist der aktuelle Etat der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von rund 380 Milliarden Euro ausreichend, um eine moderne Versorgung zu gewährleisten. Nun gehe es darum, Versorgungsstrukturen und Leistungen konsequent auf Bedarf und Wirksamkeit zu überprüfen. Auch die Prävention müsse ausgebaut und der Health-in-all-Policies-Ansatz umgesetzt werden.

Elsner: »Einnahmen durch Zuckersteuer gehören in die GKV«

Die Pläne für eine verhaltenslenkende Zuckersteuer seien deshalb richtig. Die damit erzielten Einnahmen sollten jedoch nicht dem Bund, sondern der GKV zugutekommen, bekräftigte Elsner. »Die Einnahmen gehören in die GKV«, die Zuckersteuer dürfe »nicht als neues Finanzinstrument für den Staatshaushalt instrumentalisiert werden«.

In der sozialen Pflegeversicherung (SPV) seien die Leistungen passgenau zu gestalten und ein Beitragsanstieg zu vermeiden. »Wir erwarten in diesem Jahr Ausgaben von rund 80 Milliarden Euro.« Für die anstehende Reform müssten alle Akteure ihren Beitrag leisten. Das gelte auch für den Staat. Dies heiße konkret, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige durch den Staat zu tragen seien.

»Es ist in gesamtgesellschaftlichem Interesse, diese so wichtige Arbeit der Angehörigen angemessen zu würdigen.« Zudem seien auch in der SPV die vorhandenen Ressourcen zielgerichteter einzusetzen. Es sei eine stärkere Fokussierung auf Maßnahmen nötig, die Menschen mit erheblichem Pflegebedarf nutzen.

Der vdek fordert zudem, die Zweiteilung zwischen SPV und privater Pflegeversicherung (PPV) aufzugeben und stattdessen einen Solidarausgleich zwischen SPV und PPV zu schaffen. »Es ist nicht erklärbar, warum die starken Schultern in der Privatversicherung hier keinen Beitrag leisten.«

 

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