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Covid-19-Medikament

US-Apotheken dürfen Paxlovid rezeptfrei abgeben

Das Covid-19-Medikament Paxlovid kann einen schweren Verlauf von Covid-19 verhindern, wenn Patienten es innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn einnehmen. Um Patienten eine schnelle Einnahme zu ermöglichen, erlaubt die US-Arzneimittelbehörde FDA Apothekern in den USA künftig, das antiviral wirkende Covid-19-Medikament Paxlovid unter bestimmten Voraussetzungen rezeptfrei an Patienten abzugeben.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 12.07.2022  12:00 Uhr
US-Apotheken dürfen Paxlovid rezeptfrei abgeben

Patienten sollten das Covid-19-Medikament innerhalb der ersten fünf Tage nach dem Auftreten von Symptomen einnehmen. Nur dann ist es wirksam und kann unter Umständen einen schweren Verlauf von Covid-19 verhindern. Da Patienten sich bei Beschwerden möglicherweise nicht sofort testen, kann es schwierig werden, rechtzeitig einen Arzttermin zu erhalten. Deshalb hat sich die US-Arzneimittelbehörde FDA entschlossen, eine Abgabe des Medikaments in Apotheken auch ohne ärztliches Rezept zu erlauben.

»Dass Apotheker Paxlovid rezeptfrei abgeben dürfen, kann die Chance erhöhen, dass Patienten, für die die Einnahme dieses Medikaments zur Behandlung von Covid-19 empfohlen wird, schnell mit der Einnahme beginnen können«, begründete Patrizia Cavazzoni, Direktorin des Zentrums für Arzneimittelbewertung und -forschung der FDA, die Entscheidung der US-Arzneimittelbehörde. Damit trage die FDA auch der wichtigen Rolle Rechnung, die Apothekerinnen und Apotheker bei der Bekämpfung der Pandemie gespielt hätten und noch spielten, sagte Cavazzoni. Laut FDA ist Paxlovid in den USA für Patienten ab dem Alter von zwölf Jahren zugelassen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Abgabe nur unter bestimmten Voraussetzungen

Die Abgabe von Paxlovid in Apotheken ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Nach Angaben der FDA dürfen Apotheker das Covid-19-Medikament nur unter folgenden Voraussetzungen an bestimmte Patientinnen und Patienten abgeben:

  • Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet sind, müssen eine elektronische oder schriftliche Krankenakte vorlegen, die nicht älter als zwölf Monate sein darf. Diese sollten auch Angaben zu aktuellen Blutwerten enthalten, um zu erkennen, ob Patienten an Nieren- oder Leberfunktionsstörungen leiden. Apotheker können diese Informationen auch durch Rücksprache mit der Krankenversicherung erhalten.
  • Patienten müssen eine Liste aller Medikamente vorlegen, die sie einnehmen, einschließlich aller rezeptfreier Mittel. Dadurch sollen Apotheker mögliche schwerwiegende Wechselwirkungen mit Paxlovid erkennen können.

Apotheker dürfen das Covid-19-Medikament nach Angaben der FDA nicht abgeben, wenn keine Informationen zu möglichen Leber- und Nierenfunktionsstörungen oder zu möglichen Arzneimittel-Wechselwirkungen verfügbar sind. In diesem Fall sollten Apotheker Patienten an einen Arzt verweisen. Auch in Deutschland gibt es bestimmte Sicherheitsbestimmungen. Laut Robert-Koch-Institut sollte Paxlovid nicht an Patienten mit schwerer Nierenfunktionsstörung oder mit schwerer Leberfunktionsstörung gegeben werden, da es für die Anwendung bisher keine klinischen Daten gibt.

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