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20 Jahre BAK-Leitlinien

Unverzichtbar für die Qualitätssicherung

Wie lassen sich Qualitätsmanagement-Prozesse in der Apothekenpraxis gestalten? Eine unverzichtbare inhaltliche Unterstützung sind die Leitlinien der Bundesapothekerkammer – und das seit nunmehr gut 20 Jahren.
Kerstin A. Gräfe
28.01.2021  09:00 Uhr
Unverzichtbar für die Qualitätssicherung

Auf den Deutschen Apothekertagen 1996 und 1999 war beschlossen worden, eigene Qualitätsstandards für pharmazeutische Tätigkeiten zu er­arbeiten. Dies erforderte eine Verständigung auf einen einheitlichen Handlungsrahmen. Zwar gab es für die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln klare Vorgaben; jedoch bestand für eine ganze Reihe pharmazeutischer Dienstleistungen erheblicher Interpretationsspielraum. »Diese Lücke galt es zu schließen«, sagte Peggy Ahl, Abteilungsleiterin Qualitätssicherung bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung. Am 4. Mai 2000 verabschiedete die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) zum ersten Mal Leitlinien zur Qualitätssicherung. Damals wurden den Apotheken zu zwölf verschiedenen Themen berufsstandseigene Handlungshilfen zur Verfügung gestellt.

Seit 2012 ist mit der neuen Apothekenbetriebsordnung ein Qualitäts­managementsystem entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten für jede Apotheke verpflichtend vorgeschrieben. »Darauf war die BAK sehr gut vorbereitet, da mit den Leitlinien die Beschreibungen der pharmazeutischen Prozesse bereits zur Verfügung standen und bei den Kolleginnen und Kollegen schon bekannt waren«, sagte Ahl.

Aktuell sind für 18 verschiedene Themen die betrieblichen Abläufe unter Qualitätsgesichtspunkten beschrieben. Der jüngste Neuzugang ist die Leitlinie »Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken«.

Jede Leitlinie beinhaltet drei unterschiedliche Dokumentenarten. »Das Herzstück ist das Flussdiagramm«, informierte Ahl. Es beschreibt den Prozess und stichwortartig jeden einzelnen Schritt. Ausführliche Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt findet der Nutzer im Kommentar. Darüber hinaus werden zu jedem Thema verschiedene Arbeitshilfen in Form von Formblättern, Checklisten, SOP, Verfahrensanweisungen oder Anwendungsbeispielen angeboten.

Die Leitlinien und Kommentare werden in einem vierjährigen Rhythmus aktualisiert. Innerhalb dieses Zeitraums werden die 18 Themen überarbeitet. Dabei werden zunächst alle Aktualisierungen mit Experten aus Praxis, Lehre und Behörde diskutiert. »Diese Experten werden von den 17 Apothekerkammern vorgeschlagen. Je nach Thema gehören auch Vertreter des DAC/NRF, ZL und der AMK sowie von Berufsverbänden wie ADKA und BVVA zu den Expertengruppen«, sagte Ahl. Anschließend werden die Aktualisierungen in der Arbeitsgruppe »Leitlinien« abgestimmt und in einem letzten Schritt der BAK-Mitgliederversammlung zum Beschluss vorgelegt. Im Gegensatz zu den Leitlinien und Kommentaren sind die Arbeitshilfen nicht abstimmungspflichtig und können jederzeit aktualisiert werden.

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