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Coronavirus

Ukraine-Geflüchtete haben Anspruch auf Covid-19-Impfung

Geflüchtete, die aus der Ukraine in Deutschland ankommen, haben laut Bundesgesundheitsministerium Anspruch auf eine Covid-19-Impfung. Darüber informierte die Apothekerkammer Berlin. Zudem weist die Kammer daraufhin, dass digitale Impfzertifikate aus der Ukraine auch in Deutschland anerkannt werden müssen. Allerdings gilt dies nur, wenn die verimpften Vakzine auch in der EU zugelassen sind.
PZ
02.03.2022  09:00 Uhr

Laut Angaben der Vereinten Nationen sind mittlerweile bereits eine halbe Million Menschen aus der Ukraine in benachbarte Staaten geflüchtet. Hintergrund ist der Angriff der russischen Armee, der seit vergangenem Donnerstag andauert. Auch in Deutschland sind bereits erste Geflüchtete aus der Ukraine angekommen. Viele Hilfsorganisationen organisieren Spenden und Hilfslieferungen, die PZ sprach am Dienstag zudem mit einer Einsatzkraft von Apotheker ohne Grenzen über die aktuelle Situation. Auch der pharmazeutische Großhandel hat inzwischen erste Transporte mit Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung in Richtung Ukraine losgeschickt.

Die Apothekerkammer Berlin erreichte vor diesem Hintergrund nun auch die Frage, ob die Geflüchteten aus der Ukraine hierzulande auch zum Personenkreis gehören, die Anspruch auf eine Covid-19-Impfung laut Coronavirus-Impfverordnung haben oder auch je nach Impfstatus ein digitales Covid-19-Impfzertifikat erhalten können. Beides habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bejaht, informierte die Kammer.

BMG: Aufenthalt der Geflüchteten wird eine gewisse Dauer haben

In diesen Fällen erfüllten die Geflüchteten regelmäßig die Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft, so das BMG laut Kammer-Mitteilung. »In Anbetracht der Lage und dass die Europäische Union derzeit prüft, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen, deuten die objektiven Umstände darauf hin, dass der Aufenthalt der Ukraine-Flüchtlinge voraussichtlich eine gewisse Dauer haben wird und im betreffenden Zeitraum den persönlichen Lebensmittelpunkt bildet«, heißt es weiter. Diese Einschätzung werde zudem durch bereits bekannt gewordene Verlautbarungen einzelner Landesbehörden, darunter Berlin, gestützt, wonach Impfungen für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten werden.

Weiter sei es im Interesse der Allgemeinheit, dass Personen, die nicht oder mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (beispielsweise »Sputnik«) geimpft sind, einen Anspruch auf die Covid-19-Impfung haben und damit auch der Schutz der gesamten Bevölkerung verbessert werde.

Zudem erklärte die Kammer, dass digitale Zertifikate aus der Ukraine laut einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission grundsätzlich gleichwertig sind und daher nicht unbedingt ein neues (EU)-Zertifikat benötigt wird.

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