Thüringen regelt Versorgung für nicht-registrierte Geflüchtete |
Die Thüringer Apotheken sollen diese Rezepte einmal monatlich nach Ablauf des Kalendermonats bis zum Ende des folgenden Monats gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt in einer Rechnung unter Einzellistung der Verordnungsbeträge abrechnen. Das Landesverwaltungsamt hat die Aufgabe, die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Die Apothekenrechenzentren werden zwar über diese Vereinbarung informiert und können die Abrechnung übernehmen, allerdings sei dieser Abrechnungsweg sehr kurzfristig und deshalb für die Rechenzentren kaum möglich, erklärte eine Sprecherin des Apothekerverbands der PZ.
Sollte eine Verordnung nicht eindeutig entweder dem Kostenträger (Verwaltungsamt) oder über den Versichertenstatus (EGK) zugeordnet werden können, sollte das Rezept weiter als Privatrezept behandelt oder vorab Kontakt mit dem angegebenen Kostenträger aufgenommen werden, empfiehlt der Verband.