Therapien in der Schwangerschaft |
Zur Planung der Systemtherapie erfolgt die Einteilung in drei Trimester und die postpartale Phase. Eine Chemotherapie darf wegen möglicher teratogener Nebenwirkungen zum Schutz des Embryos erst ab dem zweiten Trimester begonnen werden (Tabelle 1) (21). Zu diesem Zeitpunkt sind die grundlegenden Strukturen und Organe angelegt. Während die Fehlbildungsrate im ersten Trimenon unter Chemotherapien bei 14 Prozent liegt, unterscheidet sie sich ab dem zweiten Trimenon mit etwa 3 Prozent nicht vom Vergleichskollektiv in der Normalbevölkerung.
Die Wirkstoffe entsprechen den Empfehlungen außerhalb der Schwangerschaft. Hauptsächlich wird ein Anthrazyklin- und Taxan-haltiges Therapieregime gewählt, zum Beispiel vier Zyklen mit Epirubicin/Cyclophosphamid intravenös alle drei Wochen (q3w) gefolgt von 12-mal Paclitaxel intravenös wöchentlich (22). Diese Wirkstoffe haben eine sehr geringe transplazentare Transferrate. Eine dosisdichte Applikation der Anthrazykline (Epirubicin/Cyclophosphamid alle zwei Wochen, q2w) ist prinzipiell möglich. Jedoch verzichten viele Therapeuten aufgrund hämatotoxischer Nebenwirkungen und des erhöhten Risikos einer febrilen Neutropenie darauf. Eine dosisintensivierte, dosisdichte Therapie ist aus diesen Gründen nicht indiziert.
Auch in der Schwangerschaft ist eine Chemotherapie möglich und sollte nicht hinausgezögert werden. / © Getty Images/ljubaphoto
Insbesondere beim triple-negativen Mammakarzinom verbessert der Einsatz von Platinderivaten außerhalb der Schwangerschaft signifikant das Outcome der Frauen und wird daher in der Schwangerschaft in Einzelfällen erwogen. Allerdings kann es unter Carboplatin wegen der stärkeren hämatologischen Toxizität häufiger zu Verzögerungen bei der Applikation und Dosisreduktionen kommen, wobei schwerwiegende Nebenwirkungen wie Neuropathie, febrile Neutropenie oder behandlungsbedingter Tod nach derzeitiger Datenlage nicht zu erwarten sind. Da tierexperimentelle Studien auf eine starke Plazentagängigkeit von Carboplatin hinweisen (23), verzichten viele Therapeuten auf diesen Wirkstoff. Dementsprechend vergibt die aktuelle Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) eine +/–-Empfehlung (»kann in Einzelfällen durchgeführt werden«).