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Antigentests
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Testen in der Apotheke – Diese Fallstricke gibt es

Wie schützt sich die Gesellschaft am effektivsten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, wer sollte sich testen lassen und an wen wendet man sich, wenn man sich testen lassen will? Das sind einige der aktuellen Probleme, nachdem die Infektionszahlen auch in Deutschland wieder dramatisch steigen. Da stellt sich auch die Frage, ob sich nicht auch die Apotheken am Testen auf eine SARS-CoV-2-Infektion beteiligen sollten.
AutorKontaktTheo Dingermann
Datum 29.10.2020  08:30 Uhr

Durchführung von Schnelltests

Wer weiter Argumente braucht, um den Gedanken an die Durchführung eines Antigentests in seiner Apotheke als abwegig einzusortieren, der sollte sich darüber Klarheit verschaffen, welche Voraussetzung zur Durchführung dieser Diagnostik zu erfüllen wären.

Von erheblicher Bedeutung ist die Biostoff-Verordnung. Hier ist unter anderem der Schutz der Arbeitnehmer bei Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geregelt. Nach dieser Verordnung ist SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3 (von 4 möglichen) eingegliedert. In diese Gruppe fallen Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Zwar besteht die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung, allerdings sind wirksame Vorbeugungsmaßnahmen oder eine Behandlung möglich.

Allgemeine und spezielle Schutzmaßnahmen für das Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikoklasse 3 sind unter anderem ein geeigneter Arbeitsplatz sowie die Bereitstellung und das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA), ein angepasstes Hygienekonzept, der Nachweis der Fachkunde, Betriebsanweisungen für den Fall von Betriebsstörungen und für die Abfallentsorgung. Zudem sind die Empfehlungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu »Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2« umzusetzen.

Die Grundlagen bilden hier die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) »Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen« und TRBA 100 »Biologische Arbeitsstoffe in Laboratorien«. All diese Vorschriften gelten ausdrücklich auch für Schnelltests, zum Beispiel in Point-of-Care-Einrichtungen.

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