| Sven Siebenand |
| 11.05.2026 13:30 Uhr |
Tecovirimat ist nicht mehr bei Mpox zugelassen. Damit gibt es aktuell keinen Wirkstoff für diese Indikation. / © Imago Images/Christian Ohde
Das Mpox-Virus (früher Affenpocken-Virus) gehört wie die Erreger der Pocken und der Kuhpocken zu den Orthopoxviren. Tecovirimat dockt an das Protein VP37 an. Dadurch wird letztlich die Virusvermehrung behindert, wodurch sich die Ausbreitung der Infektion verlangsamt.
Anfang 2022 hatte das Medikament eine Marktzulassung unter außergewöhnlichen Umständen zur Behandlung der folgenden Virusinfektionen bei Erwachsenen und Kindern mit einem Körpergewicht von mindestens 13 kg erhalten: Pocken, Mpox und Kuhpocken. Tecovirimat SIGA ist ebenfalls indiziert zur Behandlung von Komplikationen aufgrund der Replikation des Vaccinia-Virus nach einer Impfung gegen Pocken bei Erwachsenen und Kindern mit einem Körpergewicht von mindestens 13 kg.
Zur Behandlung von Pocken und Kuhpocken sowie zur Behandlung von Komplikationen aufgrund der Replikation des Vaccinia-Virus nach einer Impfung gegen Pocken darf Tecovirimat SIGA weiterhin eingesetzt werden, bei Mpox allerdings nicht. Bei neuen Patienten mit Mpox sollte keine Behandlung mit Tecovirimat SIGA begonnen werden, heißt es in dem Rote-Hand-Brief. Patienten, die bereits mit der Behandlung begonnen haben, können ihren Behandlungszyklus aber abschließen.
Grundlage der Indikationseinschränkung sind Daten aus vier randomisierten Doppelblindstudien zur Bewertung von Sicherheit und Wirksamkeit von Tecovirimat zur Behandlung von Mpox beim Menschen. Das Kriterium Wirksamkeit konnte nicht ausreichend erfüllt werden. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gelangte zu dem Schluss, dass die Zeit bis zum Abheilen der Läsionen unter Tecovirimat gegenüber Placebo unter den untersuchten Bedingungen nicht verkürzt wurde. Wichtig für den Einsatz in den anderen genannten Indikationen: Die Einschränkung der Indikation ist nicht durch Sicherheitsbedenken begründet, heißt es in dem Rote-Hand-Brief.