Strengere EU-Vorschriften für Online-Plattformen ab 2024 |
Jennifer Evans |
11.11.2022 12:30 Uhr |
Was außerhalb des Internets illegal ist, soll auch online verboten sein. Dieser Gedanke steckt hinter den neuen EU-Plattformen Vorschriften. / Foto: Adobe Stock/Andrei Yurevich Solovev
Bieten digitale Plattformen unsichere Produkte auf ihren Marktplätzen an oder verbreiten gefährliche Desinformationen über ihre Seite, überwacht demnächst die EU-Kommission, ob die Anbieter die Regeln des sogenannten Digital Services Act (DSA) einhalten. Dieser ersetzt einige Vorschriften der aktuell geltenden E-Commerce-Richtlinie. In Zukunft darf die EU-Kommission bei Verstößen gegen den neuen DSA nicht nur Sanktionen verhängen, sondern in Extremfälle Anbietern sogar ein Tätigkeitsverbot für den europäischen Binnenmarkt auferlegen.
Im Kern geht es bei dem neuen Rechtsakt um mehr Transparenz. So werden gewerbliche Nutzer der digitalen Marktplätze künftig auch rückverfolgbar sein. Große Player wie Google, Amazon, Facebook oder Youtube müssen sich zudem auf zusätzliche Prüfungen einstellen.
Grundsätzlich gilt der DSA für vermittelnde Anbieter. Internetapotheken, die Arzneimittel online verkaufen, sind davon nicht betroffen. Für sie ist weiterhin das Herkunftslandprinzip auschlaggebend, wie es bereits überall im EU-Binnenmarkt gilt. Im Zusammenhang des Gesetzgebungsverfahrens hatten sich zwar sowohl die Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU) als auch die ABDA dafür stark gemacht, dass für Medikamente künftig das Bestimmungslandprinzip gelten sollte. Der Vorteil: Wer bei einer Versandapotheke im EU-Ausland einkauft, für den ist dabei der Rechtsrahmen seines Heimatlandes gültig. Dieses Anliegen hatte die EU-Kommission jedoch nicht berücksichtigt – offenbar hatte es zu wenig Unterstützung gegeben.
Der DSA ist Teil eines Digital-Pakets der EU-Kommission von 2020, zu dem auch das Gesetz über digitale Märkte (Digital Marketing Act – DMA) gehört. Darin geht es um neue Verpflichtungen für Suchmaschinen, Betriebssysteme und soziale Netzwerke.