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Patientensicherheit in Gefahr?
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SpiFa gegen Blutentnahmen in Apotheken

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) äußert sich zu den kurzfristig beschlossenen Änderungsanträgen von Union und SPD zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken sind aus Sicht des Spifa weder erforderlich noch sachgerecht. 
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 22.05.2026  15:50 Uhr

»Wer venöse Blutentnahmen in Apotheken als niedrigschwelligen Service verkauft, verkennt den medizinischen Kern des Problems«, so Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spifa. Es gehe nicht um den Prozess der Blutentnahme allein, sondern um die gesamte Diagnostik, so Heinrich: »Anamnese und Indikationsstellung über Präanalytik, Laborverfahren und Befundbewertung bis hin zur therapeutischen Konsequenz. Genau diese Verantwortung darf die Politik nicht durch die Hintertür aus der ärztlichen Versorgung herauslösen«, so der Vorstandsvorsitzende. 

Insbesondere bei Laboruntersuchungen entscheide nicht allein die Entnahme über die Qualität des Ergebnisses, so der Spifa. Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde seien entscheidend. Elementare Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation seien ungeklärt. Zusätzlich fürchtet der Spifa finanziell aufwendige Doppelstrukturen und wünscht stattdessen eine Stärkung etablierter Versorgungswege. 

Spifa: Diagnostik ist »Teil der ärztlichen Heilkunde«

Der Spifa warnt explizit davor, diagnostische Einzelleistungen aus der ärztlichen Gesamtverantwortung herauszulösen. »Medizinische Diagnostik ist kein beliebig modularisierbares Dienstleistungsangebot, sondern Teil der ärztlichen Heilkunde«, heißt es in der Pressemitteilung.

»Patientinnen und Patienten brauchen klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Standards und eine ärztliche Einordnung diagnostischer Ergebnisse. Alles andere ist gesundheitspolitische Symbolik zulasten der Versorgungssicherheit«, so Heinrich. Der Spifa fordere vom Gesetzgeber, die besagten Änderungsanträge zu streichen oder grundlegend zu überarbeiten.

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