Spahn ist mit Apotheken zufrieden |
Bezüglich der geplanten Verordnung über die monoklonalen Antikörper, die Spahn bereits im Januar 2021 gekauft hatte, erklärte der Minister: »Die Verordnung soll die Frage der Vergütung der Ärztinnen und Ärzte vor allem im hausärztlichen oder im Notdienstbereich regeln.« Denn es sei laut Spahn wichtig, dass die Antikörper sehr frühzeitig gegeben werden. »Die machen in der Klinik keinen Sinn mehr. Der behandelnde Arzt muss in Einzelfällen einschätzen, ob die vorliegende Situation mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schwereren Verlauf nach sich zieht. Wenn diese Einschätzung des Arztes vorliegt, können die Antikörper eingesetzt werden und Leben retten.« Auf Nachfrage der PZ, wie viele Dosen seit Januar bereits verabreicht wurden, konnte Spahn keine Antwort geben. Allerdings erklärte er: »Die Zahlen könnte man deutlich steigern aus meiner Sicht«. Dafür sei es wichtig, dass die Ärzte vor Ort Kenntnis über die Behandlung mit den Antikörpern haben sowie die Vergütung geregelt ist. Die Verabreichung der Antikörper erfolge per Infusion, diese Behandlung sei dementsprechend aufwendig.
Spahn kündigte derweil auch an, dass die erste Auszahlung der Vergütung der Bürgertests in der kommenden Woche erfolge. Seit 8. März übernimmt der Bund die Kosten für die wöchentlichen Tests, die für die Bevölkerung kostenlos sind. Apotheken sowie Ärzte oder andere Leistungserbringer können seitdem Coronavirus-Schnelltests durchführen und die Kosten einmal monatlich mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.
Auch zur möglichen Einführung einer Testpflicht in Betrieben äußerte sich Spahn. Aktuell gilt keine bundesweite Testpflicht, lediglich in drei Bundesländern müssen Apotheker ihrem Personal regelmäßig Tests anbieten. Spahn zufolge ist es bei dieser Debatte einerseits wichtig, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten, die nicht im Home Office arbeiten, regelmäßig Testangebote unterbreiten. Spahn wünscht sich hier 90, besser noch 100 Prozent der Unternehmen, die ihren Angestellten mindestens zweimal pro Woche ein solches Angebot machen. Wichtig sei aber auch, dass die Arbeitnehmer diese Testangebote auch annehmen. Diesbezüglich werde gerade eine Umfrage vonseiten des Bundeswirtschafts- und Arbeitsministeriums ausgewertet. Aus den bisherigen Erfahrungen im vergangenen Herbst hätten unter den Lehrern lediglich 20 bis 30 Prozent das Testangebot regelmäßig genutzt.
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