Sonnenschutz mit Risiko? |
Bedenken werden zudem immer wieder gegen die Verwendung von Titandioxid in Sonnenschutzmitteln geäußert, da dieses mutmaßlich krebserregend sei. Thier-Kundke betont jedoch, dass der Ausschuss für Risikobewertung der europäischen Chemikalienagentur lediglich empfohlen habe, inhalatives Titandioxid als CMR-Stoff der Kategorie 2 einzustufen. Das bedeutet, dass ein Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung beim Einatmen besteht. »Diese Bewertung bezieht sich auf die reine Chemikalie, nicht aber auf Produkte oder Zubereitungen wie Sonnenschutzmittel«, so der Experte. Titandioxid sei in Anhang VI der Kosmetikverordnung gelistet und dürfe damit als UV-Filter in kosmetischen Mitteln verwendet werden. In Sprays, die lungengängige Tröpfchen abgeben, dürften aber zum Beispiel keine Titandioxid-Nanopartikel erhalten sein, da diese inhaliert werden könnten.
Viele Verbraucher beunruhigt es, dass sich kritisierte UV-Filter heutzutage nicht nur in Sonnenschutzmitteln finden, sondern auch in zahlreichen Make-up-Produkten, etwa in Lippenstiften. Daraus können die Stoffe potenziell auch beim Lecken über die Lippen oder auf anderen Wegen in den Körper gelangen. Wissenschaftler haben problematische Filter zudem in Fließgewässern und in Fischen nachgewiesen. Fische wiederum gelangen als Nahrung in unseren Körper. Ins Wasser kommen die Substanzen über das Haushaltsabwasser oder wenn Menschen mit eingecremter Haut in Gewässern baden.
Der BfR-Sprecher nimmt die Hersteller in die Verantwortung: »Sonnenschutzmittel und ihre Inhaltsstoffe dürfen nicht die Gesundheit gefährden. Es ist die Aufgabe der Hersteller und des Handels, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.«
Am angegebenen Lichtschutzfaktor (LSF) lässt sich erkennen, wie viel länger man mit dem Sonnenschutz in der Sonne bleiben kann als ungeschützt. Der Eigenschutz der Haut hängt vom Hauttyp ab und ist individuell verschieden. Menschen mit heller Haut, blonden oder roten Haaren und blauen Augen haben die geringste Eigenschutzzeit von nur fünf bis zehn Minuten. Mit einer Sonnencreme mit LSF 50 können diese Personen 250 bis 500 Minuten in der Sonne bleiben. Regelmäßiges Nachcremen (mindestens alle zwei Stunden) nicht vergessen. Der LSF verstärkt sich durch das Nachcremen aber nicht, die Aufenthaltsdauer in der Sonne verlängert sich also nicht.
Zur richtigen Anwendung gehört weiterhin: