Sonnenschutz ist Selbstschutz |
Eine Zielgruppe hat die BVDD-Kampagne besonders im Visier: kleine Kinder im Vorschulalter. Den Slogan »Die Haut vergisst nichts« kennen zwar viele Menschen. Aber längst nicht alle machen sich wirklich klar, was das bedeutet, und handeln entsprechend nachlässig. Der Spruch bezieht sich vor allem auf die Empfindlichkeit von Kinderhaut gegenüber ultravioletten Strahlen. Kinderhaut ist deutlich dünner als die von Erwachsenen und zudem anders strukturiert. Die UV-empfindlichen Stammzellen liegen viel dichter unter der Hautoberfläche und sind den UV-Strahlen stärker ausgesetzt als in späteren Jahren. Außerdem ist die Fähigkeit, sich durch Pigmenteinlagerungen zu schützen, im Kindesalter noch nicht ausgereift.
Es ist davon auszugehen, dass viele Hautkrebserkrankungen die Folge UV-bedingter Schäden in früher Kindheit sind. Besonders gefährlich ist ein Sonnenbrand, aber auch leichtere UV-Schäden, die sich in ihrer Wirkung summieren, sind nicht zu unterschätzen. Das schwarze Melanom ist mit wiederholt hoher UV-Belastung assoziiert. Sonnenbrände im Kindes- und Jugendalter erhöhen es um das Zwei- bis Dreifache. So sind die Fallzahlen in Nordeuropa – mit zeitlicher Verzögerung – deutlich angestiegen, nachdem südliche Länder wie Italien in den 1950er-Jahren zum beliebten Sommerreiseziel avancierten. Sonnenschutz war damals noch kein Thema, und viele hellhäutige Menschen setzten sich und ihre Kinder ohne Bedenken intensiver UV-Bestrahlung aus. Mittlerweile weiß man, dass für den schwarzen Hautkrebs der bedeutendste Risikofaktor die Anzahl der nach der Geburt erworbenen Pigmentmale ist. Menschen mit mehr als hundert von diesen haben ein siebenfach erhöhtes Risiko.
Eine weitere spezielle Zielgruppe im Hautkrebsmonat Mai sind Menschen mit berufsbedingt starker Sonnenexposition: zum Beispiel Beschäftigte im Baugewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch Postzusteller halten sich viel im Freien auf und sind deshalb verstärkt ultravioletter Strahlung ausgesetzt. Nachdem das Plattenepithelkarzinom – einschließlich der aktinischen Keratose als Vorstufe – 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde, sind die gemeldeten Fälle von berufsbedingtem Hautkrebs jährlich auf mehr als 8000 Fälle angestiegen. Das Plattenepithelkarzinom ist – im Unterschied zum malignen Melanom – eher mit einer dauerhaften, langjährigen UV-Exposition assoziiert.
Die ABCDE-Regel ist eine gute Eselsbrücke, wenn es um die Selbstinspektion geht. Pigmentmale mit folgenden Eigenschaften haben ein erhöhtes Entartungspotenzial Richtung malignes Melanom:
Verdächtig mit Blick auf das Plattenepithelkarzinom sind scharf begrenzte Hautrötungen mit schuppiger, sandpapierartiger Oberfläche (aktinische Keratose). Sie finden sich bevorzugt an Lichtterrassen wie Gesicht und Händen. An ein Basalzellkarzinom ist vorsorglich bei roten Flecken, Vernarbungen oder knotigen, von Äderchen durchsetzten Hautveränderungen zu denken.
Seit April hat das Hautkrebsscreening durch den Hausarzt eine Aufwertung erfahren. Bislang war die Auflichtmikroskopie und die mittels eines Dermatoskops dem zweituntersuchenden Dermatologen in Verdachtsfällen vorbehalten. Nun kann das auch beim Hausarzt erfolgen.
Adäquater Sonnenschutz hat verschiedene Aspekte: In der Mittagszeit wird die Sonne im Hochsommer am besten ganz gemieden. Der Kopf sollte bei längerer Exposition immer mit breitkrempigen Hüten oder Schirmmützen gegen UV-Strahlen geschützt werden. Das gilt ganz besonders für Kleinkinder, die – wenn überhaupt – nur begrenzte Zeit in praller Sonne verbringen sollten. Auch bei kürzerer Exposition ist ein guter Sonnenschutz unbedingt zu empfehlen.
Der Lichtschutzfaktor sollte bei Kleinkindern mindestens 30 betragen, in südlichen Gefilden sogar 50 bis 50 plus. Die verwendeten Sonnenschutzmittel sollten auch gegen UV-A-Strahlen zuverlässig schützen, weshalb ein gewisser Anteil an chemischen UV-Filtern unverzichtbar ist. Ein guter UV-B-Schutz lässt sich dagegen allein mit Mikropigmenten erreichen, deren Anteil bei Sonnenschutzmitteln für Kinder möglichst hoch sein sollte.