Pharmazeutische Zeitung online
Live Webcast

Sonderregelungen für Apotheken in Corona-Zeiten

Am Mittwochabend trafen einige rechtliche Fragen beim Covid-19-Live Webcast von Pharma4u in Kooperation mit der PZ ein. Aber auch Fragen zu Antikörper-Schnelltests, einem Exit aus dem Lockdown und dem Wirkstoff Remdesivir wurden beleuchtet.
Daniela Hüttemann
09.04.2020  14:48 Uhr

Rechtsanwalt Ulrich Laut von der Landesapothekerkammer Hessen beantwortete Publikumsfragen zum Apothekenbetrieb in Corona-Zeiten. Vielleicht die wichtigste: Darf ich in dieser außergewöhnlichen Situation von apothekenrechtlichen Vorschriften abweichen? Dazu kam von Laut ein klares Nein. »Wir leben in einem Rechtsstaat und da sind keine Individualentscheidungen möglich.« Alle bekannten Vorschriften gelten, solange sie nicht vom Gesetzgeber (phasenweise) außer Kraft gesetzt werden.

Genau das ist aber in vielen Punkten derzeit der Fall, wie allein die vorübergehende Kontigentierung bestimmter Arzneimittel und die Erlaubnis zur Desinfektionsmittelherstellung zeigt. Noch ganz frisch ist der am 6. April veröffentlichter Entwurf für eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, der in Kürze in Kraft treten soll. Der Entwurf enthalte einen bunten Strauß an Änderungen, alle mit dem Ziel, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. »Das BMG scheint zu merken, welche Leistungen die Apotheken erbringen und dass diese auch vom Solidarsystem vergütet werden muss«, kommentierte Laut und spielte dabei auf den Botendienst an. 

Dem Entwurf zufolge sollen die Apotheken einmalig 250 Euro pro Betrieb für die nötige Ausrüstung sowie 5 Euro pro Lieferung erhalten. Sobald die Regelung in Kraft tritt, müssen die Krankenkassen dies auch zahlen, betonte Laut im Hinblick auf das derzeit höchst unterschiedliche Gebaren der Kassen. Leider sei mit einer rückwirkenden Vergütung nicht zu rechnen. Trotzdem empfiehlt Laut allen Apotheken, ihre Lieferdienste zu dokumentieren, zum Beispiel über ein Fahrtenbuch. Er geht davon aus, dass ein »plausible Eigenauskunft« für die Abrechnung ausreichen wird.

Ähnliches gilt, wenn Apotheken in Zukunft bei der Abgabe von Medikamenten von der Verordnung abweichen müssen, indem sie beispielsweise eine andere Packungsgröße abgeben. »Die BMG-Botschaft ist deutlich: Apotheker und Ärzte haben Besseres zu tun, als Formulare auszufüllen«, sagte der Hauptgeschäftsführer der LAK Hessen. Auch die Ausgangsstoffprüfung oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln zwischen verschiedenen Apotheken sollen vereinfacht werden. Laut hofft, dass die befristeten Maßnahmen nachhallen werden: »Die Apotheken sollten sich in der aktuellen Situation selbstbewusst angesichts ihrer Leistungen zeigen und entsprechende Vergütungen auch über die Corona-Krise hinaus einfordern.«

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa