Die Schulungsteile vier (mindestens vier Fortbildungsstunden) und fünf (mindestens zwei Fortbildungsstunden) sind praktischer Art und müssen daher in Präsenz stattfinden. Das Curriculum sieht dafür zwei Möglichkeiten vor: von Ärzten gehaltene Seminare oder eine Schulung unter ärztlicher Aufsicht in einer Covid-19-Impfstelle, zum Beispiel in einem Impfzentrum, bei einem mobilen Impfteam oder in einer Arztpraxis.
Im vierten Teil der Schulung geht es um die Impfung – Vorbereitung, Aufklärung, Durchführung, Nachbereitung – und im fünften um Erste Hilfe bei Impfreaktionen. Der letzte Teil kann entfallen, wenn der Apotheker eine gültige Qualifikation als Ersthelfer besitzt.
Hat der Apotheker alle für ihn verpflichtenden Teile der Schulung absolviert und die Lernerfolgskontrolle bestanden, erhält er eine Bescheinigung und darf gegen Covid-19 impfen.