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EU-Kommission

So soll der EU-weite Austausch von Gesundheitsdaten funktionieren

Versender zählen laut EU zu Telemedizin

Und noch einen wichtigen Punkt beinhalten die EU-Dokumente: Zum Bereich der Telemedizin soll künftig ausdrücklich auch die Tätigkeit von Online-Apotheken zählen. Für die Praxis bedeutet das: Telemedizin-Dienste aus dem EU-Ausland muss ein Staat aus Sicht der EU-Kommission demnächst zu denselben Konditionen akzeptieren wie sie im Heimatland gelten.

In der Regel münden die Pläne der EU-Kommission in einem Rechtsakt. Der EU-Rat und das EU-Parlament können die Vorschläge zwar abändern und erweitern, aber dürfen selbst kein eigenes Gesetzgebungsverfahren initiieren. Geplant ist nun zunächst, dass ein EHDS-Ausschuss das riesige Vernetzungsprojekt koordiniert und die Aufgaben verteilt.

Ist dann alles unter Dach und Fach, sind höchstwahrscheinlich Anpassungen im deutschen Recht nötig. Inhaltlich betroffen sind insbesondere das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Die ABDA will das Gesetzgebungsverfahren nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit ihrer Schwesterorganisation, der Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU),  begleiten.

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