Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Teststrategie

So läuft die Abrechnung der Gratis-Tests in Apotheken

Ab Montag sollen Apotheken kostenlose Corona-Schnelltests anbieten. Die Kosten können die Apotheker mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, die Kosten selbst trägt der Bund. Das Honorar je Testung liegt bei bis zu 18 Euro. Neu ist zudem, dass die Apotheker künftig auch PCR-Tests in der Offizin durchführen können.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 04.03.2021  12:22 Uhr
So läuft die Abrechnung der Gratis-Tests in Apotheken

Lange war es angekündigt, nun steht es fest: Ab kommender Woche möchte der Bund kostenlose Schnelltests ermöglichen. Diese Tests sollen bei verschiedenen Leistungserbringern angeboten werden. Dazu zählen auch die Apotheken. Nun veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Aktualisierung der Testverordnung. Diese soll am Montag, den 8. März in Kraft treten und die aktuell geltende Testverordnung ablösen.

Die kostenlosen Tests, in der Verordnung auch »Bürgertestung« genannt, sind in Paragraf 4a geregelt: »Asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests.« PoC-Antigentests sind Tests, die von professionellen Anwendern in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden. Ein Testergebnis liegt meist innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor. Apotheken konnten bislang asymptomatische Personen, meist auf Selbstzahlerleistung, testen. Die kostenlosen Tests richten sich demnach allerdings weiter nur an Personen, die keine SARS-CoV-2-Symptome vorweisen. Anspruch auf die Gratis-Tests haben Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auch die Häufigkeit der Anspruchnahme der Tests ist in der Verordnung geregelt. Die Bürgertestung soll »für jeden Einzelfall bis zu einmal pro Woche durchgeführt werden.« Allerdings sollen künftig, etwa in Arztpraxen, weiterhin Personen getestet werden, die Symptome haben oder in Kontakt mit jemanden standen, der mit SARS-CoV-2 infiziert ist. 

Ebenfalls geregelt ist, dass Personen nach einem positiven Schnelltest-Ergebnis Anspruch auf eine PCR-Testung haben. Im Rahmen der Verordnung sollen Apotheken künftig auch PCR-Tests anbieten dürfen. Der entsprechende Zusatz aus der jetzigen Verordnung (in Paragraf 6 Absatz 1: »Apotheken können nur mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests beauftragt werden«) soll in der künftigen Verordnung gestrichen werden.

Allerdings dürfen nicht nur Ärzte, Testzentren oder Apotheker die kostenlosen Schnelltests durchführen. Auch Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie »weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren« können laut Verordnungsentwurf dafür beauftragt werden.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa