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Covid-19-Arzneimittel

So gehen Apotheken mit Paxlovid-Rezepten um

Ab dem kommenden Freitag können Ärzte das oral anzuwendende, antivirale Arzneimittel Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir) verordnen. Für Ärzte und Apotheken gelten bei der Verordnung, Bestellung, Abgabe und Abrechnung einige Sonderregeln. Ein Überblick.
Benjamin Rohrer
24.02.2022  09:00 Uhr
So gehen Apotheken mit Paxlovid-Rezepten um

Paxlovid® ist in der EU zur gezielten Behandlung von symptomatischen, nicht-hospitalisierten Covid-19-Erkrankten ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zugelassen. Paxlovid besteht aus zwei Wirkstoffen. Das antiviral wirksame Nirmatrelvir ist Wirkstoff der pinkfarbenen Tabletten des Blisters. Das zum Boostern der Nirmatrelvir-Wirkung enthaltene Ritonavir ist Bestandteil der weißen bis cremefarbenen Tabletten. Für die Wirkung gegen SARS-CoV-2 ist Nirmatrelvir entscheidend. Es hemmt die Virusvermehrung, indem es die virale Protease 3CL blockiert. Der vor allem aus der HIV-Therapie bekannte Wirkstoff Ritonavir hemmt den CYP3A-vermittelten Metabolismus von Nirmatrelvir, sodass es bei höheren Konzentrationen für längere Zeit im Körper aktiv bleibt.

Weil das Arzneimittel nur begrenzt zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung für den Verordnungsstart in dieser Woche zunächst 40.000 Behandlungseinheiten zentral beschafft. Im Laufe des Jahres sollen insgesamt eine Million Einheiten nach Deutschland kommen. Durch die begrenzten Liefermengen und den erhöhten Schutzbedarf vulnerabler Patientengruppen hat das Bundegesundheitsministerium (BMG) für Covid-19-Therapeutika besondere Versorgungsregelungen per Allgemeinverfügung festgesetzt, die derzeit schon bei Molnupiravir, das seit einigen Woche bereits im Markt ist, umgesetzt werden.

Rezepte diekt vom Arzt an die Apotheke

Für die Versorgung mit Paxlovid gelten ähnliche Regeln. Ärzte können – je nach patientenindividueller Abwägung – eine Verordnung schon nach einem positiven Schnelltest veranlassen und den PCR-Test im Nachhinein durchführen. Die Verordnung übermitteln die Mediziner direkt an die Apotheke. Wenn die Anwendung schnell gehen muss, können die Ärzte die Apotheke auch vorab fernmündlich informieren, sodass die Apotheke das Präparat bestellen kann. Die Apotheke wiederum bestellt das Arzneimittel beim Großhandel. Wichtig für die Apotheken: Das Präparat darf nicht auf Vorrat geordert werden. Sollte die Verordnung per Telefon vorab erfolgt sein, muss der Mediziner ein Rezept nachreichen. Die BUND-PZN für Paxlovid ist 17977087. Auch Klinikärzte können Paxlovid verordnen. Die Details zur Abrechnung von Paxlovid-Klinikrezepten will der DAV zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

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