Shop Apotheke bietet GKV-weites E-Rezept an |
Klar ist: Zumindest aus gesetzlich-regulatorischer Sicht steht einer GKV-weiten Anwendung des E-Rezeptes nichts mehr im Wege. Denn schon im Dezember beschlossen die Gematik-Gesellschafter, dass das E-Rezept bundesweit getestet werden kann. Ein Gematik-Sprecher bestätigt: »Es gibt keinen Grund irgendeine Krankenkasse oder deren Versicherte vom E-Rezept auszuschließen seit Start der bundesweiten Testphase im Dezember. Entsprechend kann jede Apotheke mit jeder Kasse abrechnen.«
Viele Apotheker dürften sich nun die Frage stellen, warum der niederländische Versender beim E-Rezept einen Vorsprung genießt. Schließlich sind noch längst nicht alle Vor-Ort-Apotheken in der Lage, E-Rezepte zu empfangen und sie bei allen Kassen abzurechnen. Dies dürfte in vielen Fällen daran liegen, dass noch nicht alle Software-Hersteller der Apotheken bereit sind, E-Rezepte zu verarbeiten. Die Gematik hat am gestrigen Dienstag erstmals den sogenannten »TI-Score« für Apotheken veröffentlicht, in dem transparent dargestellt wird, welche Systeme E-Rezept-ready sind und für welche bislang keine Fertigstellung gemeldet wurde. Grüne Häkchen sind bei allen Systemen der Hersteller Pharmatechnik und Noventi zu sehen. Die ADG-Software von Phoenix und Produkte des CompuGroupMedical-Konzerns (CGM) sind laut Gematik aber noch nicht so weit. Wenn der Software-Hersteller ein fertiges Produkt zur Verfügung stellt, müssen die Apotheken selbst allerdings auch noch einige Qualitätskriterien erfüllen. Ganz unabhängig von der technischen Ausstattung (Konnektor, Kartenlesegeräte, Karten, etc.) müssen die Apotheken sich im Verbändeportal als E-Rezept-ready markieren, um in der Apothekenliste der E-Rezept-App der Gematik gefunden zu werden. Darüber hatte die PZ kürzlich berichtet.
Ganz unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage, ob die sehr enge Kooperation zwischen der Shop Apotheke und Zava nicht gegen das Zuweisungs- und/oder das Makelverbot verstoßen. Die Shop Apotheke empfiehlt ihren Kunden explizit, bei Zava den Versandweg einzuschlagen und somit die Vor-Ort-Apotheken zu umgehen. Hinzu kommen die direkten Links zu den Online-Sprechstunden des britischen Telemedizin-Anbieters. Zu solchen »rechtlichen Themen« wolle man aber grundsätzlich keine Stellung beziehen, erklärte eine Shop Apotheke-Sprecherin gegenüber der PZ.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.