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PhiP im HV
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Selbstmedikation bei Kopfschmerzen

»Ich brauche etwas gegen Kopfschmerzen.« Dieser Satz ist ein Klassiker im Apothekenalltag. Welche OTC-Therapieoption ist für wen geeignet und was gilt es bei der pharmazeutischen Beratung zu beachten?
AutorKontaktLaura Rudolph
Datum 01.06.2023  13:00 Uhr

Grenzen der Selbstmedikation

In folgenden Fällen oder bei den folgenden Begleitsymptomen von Kopfschmerzen ist ein Arztbesuch indiziert:

  • sehr starke oder anfallsartige Kopfschmerzen
  • Dauer > 24 Stunden
  • Häufigkeit ≥ 10 Tage/Monat
  • nach Kopfverletzungen
  • Fieber ≥ 39°C
  • Nackensteifigkeit, Lähmungen
  • Gefühls-, Seh- und Sprechstörungen
  • Benommenheit und Gedächtnisprobleme
  • therapieresistente Beschwerden
  • Verdacht auf Arzneimittelnebenwirkung
  • Verdacht auf Medikamentenübergebrauch-Kopfschmerz

Wichtige Fragen im Beratungsgespräch

  • Wo sind die Kopfschmerzen lokalisiert und wie äußern sie sich? Eine Selbstmedikation kommt in der Regel nur bei Spannungskopfschmerzen und diagnostizierter Migräne infrage. 
  • Seit wann bestehen die Beschwerden? Bei langanhaltenden oder häufig wiederkehrenden Beschwerden ist ein Arztbesuch ratsam. Gleiches gilt, wenn der Kopfschmerz nach einer Kopfverletzung auftritt.
  • Nehmen sie regelmäßig Schmerzmittel gegen Kopfschmerzen ein? Die zu häufige Einnahme von Kopfschmerzmitteln kann zu einem Medikamentenübergebrauch-Kopfschmerz führen. 
  • Liegen Begleitsymptome vor? Bei Begleitsymptomen wie neurologische Ausfallerscheinungen, Nackensteifigkeit oder hohes Fieber sind Grenzen der Selbstmedikation erreicht.
  • Nehmen Sie weitere Medikamente ein? Arzneimittelinteraktionen gilt es zu identifizieren. Bestimmte Medikamente wie Nitrate können zudem Kopfschmerzen auslösen. Bei Verdacht auf Kopfschmerzen als Arzneimittelnebenwirkung ist ein Arztbesuch ratsam.
  • Besteht eine Begleiterkrankung? Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) möglichst gemieden werden. Ist dies nicht möglich, ist Naproxen zu bevorzugen. Patienten mit gastrointestinalen Blutungen in der Anamnese sollten auf NSAR verzichten.
  • Sind Sie schwanger oder stillen? Die Einnahmebeschränkungen von NSAR sind zu berücksichtigen. 

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