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Apotheken in der Coronavirus-Pandemie
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Schweizer Apotheker testen und impfen

In der Miniserie »Apotheken in der Coronavirus-Pandemie« wird vorgestellt, welche Beiträge die Apotheker in anderen Ländern leisten, um die Pandemie einzudämmen. In der Schweiz haben die Pharmazeuten deutlich mehr Möglichkeiten und Befugnisse als ihre deutschen Kollegen. Seit einigen Monaten testen die Apotheker dort auf das Coronavirus. Impfungen gegen Covid-19 sollen sie auch bald durchführen können.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 25.12.2020  13:00 Uhr

Auch Drogeristen dürfen auf SARS-CoV-2 testen

In der Apotheke vor Ort können direkt sogenannte Covid-Codes für Patienten, die positiv mittels einem Antigentest auf SARS-CoV-2 getestet wurden, erstellt werden. Diese Codes können in der Schweizer Corona-Warn-App namens SwissCovid App eingegeben werden, um Kontakte frühzeitig und schnell vor einer möglichen Ansteckung mit dem Virus zu warnen.

Eine Neuerung ist zudem, dass nicht nur Apotheker nach einer entsprechenden Schulung testen dürfen, sondern auch Pharma-Assistenten und Drogeristen. Diese beiden Berufsgruppen dürfen jedoch nur unter der Aufsicht eines Apothekers testen. In der Schweiz gibt es kein Fremdbesitzverbot, insofern ähneln insbesondere die Apotheken der Kettenbetreiber oftmals auch Drogerien.

Pharmazeuten sollen auch gegen Covid-19 impfen

Bei der Coronavirus-Impfstrategie sollen die Schweizer Apotheken ebenfalls eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem spielen. »Im Kanton Zürich impfen bereits 174 von 250 Apotheken, schweizweit sind es mehrere Hundert Apotheken, die gegen Grippe, FSME oder etwa Hepatitis impfen dürfen und können«, erklärt Steinmann gegenüber der PZ. Diese Strukturen in den Offizinen sollen genau wie Arztpraxen genutzt werden, um Covid-19-Impfungen möglichst zügig und flächendeckend durchführen zu können, allerdings erst in einem zweiten Schritt. In der Anfangsphase sollen die Impfungen, ähnlich wie in Deutschland, in staatlich organisierten Impfzentren erfolgen.

Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), das schweizerische Pendant zur Ständigen Impfkommission, veröffentlichten am 16. Dezember die Impfstrategie. Darin ist ähnlich wie in Deutschland geregelt, dass zuerst Risikopatienten und medizinisches Personal geimpft werden soll. Darin ist auch geregelt, dass die 21.700 Schweizer Apotheker zum Gesundheitspersonal zählen und damit in einem voraussichtlich gleichen Schritt wie Ärzte oder Pflegepersonal geimpft werden soll. Die Kosten für die Impfungen werden von den Krankenversicherungen oder vom Bund übernommen. Drei Tage später, am 19. Dezember hatte das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) den Biontech/Pfizer-Impfstoff als ersten Impfstoff in der Schweiz zugelassen.

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