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Apotheken in der Coronavirus-Pandemie

Schweizer Apotheker testen und impfen

In der Miniserie »Apotheken in der Coronavirus-Pandemie« wird vorgestellt, welche Beiträge die Apotheker in anderen Ländern leisten, um die Pandemie einzudämmen. In der Schweiz haben die Pharmazeuten deutlich mehr Möglichkeiten und Befugnisse als ihre deutschen Kollegen. Seit einigen Monaten testen die Apotheker dort auf das Coronavirus. Impfungen gegen Covid-19 sollen sie auch bald durchführen können.
Charlotte Kurz
25.12.2020  13:00 Uhr

Die Schweiz ist bekannt für ihre wunderschöne Natur, die imposanten und hohen Berge und natürlich den Käse. In Bezug auf das Gesundheitssystem ist die Schweiz allerdings auch bekannt dafür, dass die Apotheker deutlich mehr Rechte, aber auch Verantwortlichkeiten besitzen als ihre deutschen Kollegen. So dürfen die Schweizer Pharmazeuten bereits seit längerer Zeit impfen, und das nicht nur gegen die Grippe.

Durch die Pandemie erhielten die Pharmazeuten in unserem Nachbarland auch das Recht, Personen auf SARS-CoV-2 testen. Im August setzte sich der Apothekerverband Pharmasuisse dafür ein, dass Apotheker Antikörpertests durchführen sollen. Allerdings werden diese Tests vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), der nationalen Gesundheitsbehörde, nicht empfohlen und werden in Apotheken auch kaum durchgeführt. Seit Mitte des Jahres führen einige Apotheken im Kanton Schaffhausen aber PCR-Tests durch. Im Oktober folgten dann rund 60 Apotheken im Kanton Zürich, die mittels PCR-Tests in oder in Zelten und kleinen Hütten vor der Apotheke auf das Coronavirus testen dürfen. In einem entsprechenden Modellprojekt zeigten sich die Schweizer Apotheker bereitwillig, diese Aufgabe zu übernehmen. Bald schlossen sich dem Modellprojekt viele weitere Apotheken an.

Mit einer Bundesrat-Entscheidung vom 2. November gehören auch Antigen-Schnelltests zur Schweizer Teststrategie. Mit der Entscheidung ist auch die Durchführung von Antigen-Schnelltests in Apotheken freigegeben, erklärte Reto Steinmann, Geschäftsführer des Apothekerverbands Kanton Zürich (AVKZ). Nach einem Monat, Anfang Dezember, war schweizweit die Durchführung von PCR- und Schnelltests in rund 150 Apotheken möglich, erklärte Steinmann. Ein Drittel der testenden Apotheken befand sich im Kanton Zürich. Der Kanton Zürich ist mit rund 1,5 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz. Mittlerweile testen noch mehr Apotheken. Laut der Website ihre-apotheke.ch des Schweizer Apothekerverbands Pharmasuisse gibt es aktuell schweizweit 206 Apotheken, die auf SARS-CoV-2 testen.

Auch Drogeristen dürfen auf SARS-CoV-2 testen

In der Apotheke vor Ort können direkt sogenannte Covid-Codes für Patienten, die positiv mittels einem Antigentest auf SARS-CoV-2 getestet wurden, erstellt werden. Diese Codes können in der Schweizer Corona-Warn-App namens SwissCovid App eingegeben werden, um Kontakte frühzeitig und schnell vor einer möglichen Ansteckung mit dem Virus zu warnen.

Eine Neuerung ist zudem, dass nicht nur Apotheker nach einer entsprechenden Schulung testen dürfen, sondern auch Pharma-Assistenten und Drogeristen. Diese beiden Berufsgruppen dürfen jedoch nur unter der Aufsicht eines Apothekers testen. In der Schweiz gibt es kein Fremdbesitzverbot, insofern ähneln insbesondere die Apotheken der Kettenbetreiber oftmals auch Drogerien.

Pharmazeuten sollen auch gegen Covid-19 impfen

Bei der Coronavirus-Impfstrategie sollen die Schweizer Apotheken ebenfalls eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem spielen. »Im Kanton Zürich impfen bereits 174 von 250 Apotheken, schweizweit sind es mehrere Hundert Apotheken, die gegen Grippe, FSME oder etwa Hepatitis impfen dürfen und können«, erklärt Steinmann gegenüber der PZ. Diese Strukturen in den Offizinen sollen genau wie Arztpraxen genutzt werden, um Covid-19-Impfungen möglichst zügig und flächendeckend durchführen zu können, allerdings erst in einem zweiten Schritt. In der Anfangsphase sollen die Impfungen, ähnlich wie in Deutschland, in staatlich organisierten Impfzentren erfolgen.

Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), das schweizerische Pendant zur Ständigen Impfkommission, veröffentlichten am 16. Dezember die Impfstrategie. Darin ist ähnlich wie in Deutschland geregelt, dass zuerst Risikopatienten und medizinisches Personal geimpft werden soll. Darin ist auch geregelt, dass die 21.700 Schweizer Apotheker zum Gesundheitspersonal zählen und damit in einem voraussichtlich gleichen Schritt wie Ärzte oder Pflegepersonal geimpft werden soll. Die Kosten für die Impfungen werden von den Krankenversicherungen oder vom Bund übernommen. Drei Tage später, am 19. Dezember hatte das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) den Biontech/Pfizer-Impfstoff als ersten Impfstoff in der Schweiz zugelassen.

Keine Masken vom Bund

Kurz vor Weihnachten plante die deutsche Bundesregierung Atemschutzmasken wie etwa FFP2-Masken an Risikopatienten auszugeben. Dafür bezog er die Apotheken ein, diese beschaffen nun bis April Schutzmasken, verteilen sie an Senioren und Risikopatienten und erhalten dafür eine Vergütung vom Bund. Solch eine Praxis gibt es in der Schweiz nicht. Laut Steinmann funktioniere die Verbreitung von Masken im öffentlichen Raum in der Schweiz sehr gut. »Ohne Eingriff des Staats hat das hierzulande gut funktioniert«, erklärt er. Arbeitgeber würden zwar an Arbeitsplätzen Masken für ihre Angestellten bereithalten, aber dass es Masken auf Rezept oder von den Kantonen gestellt gibt, das habe es nicht gegeben.

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