Schmidt ruft Apotheken zum Handeln auf |
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt äußert sich in einem Video zur seit heute erlaubten Herstellung von Desinfektionsmitteln in den Apotheken. / Foto: PZ/ABDA
In einem Videostatement, das die ABDA am heutigen Mittwoch veröffentlicht hat, zeigt sich Schmidt erleichtert, dass nun Rechtssicherheit besteht, was die Herstellung von Desinfektionsmitteln in den Apotheken betrifft. Mit Blick auf die immense Nachfrage sei es »gut und richtig«, dass die an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelte Bundesstelle für Chemikalien per Allgemeinverfügung den Weg freimacht für die Produktion von Bioziden in den Apotheken.
Auch die Partner im Gesundheitswesen wie Ärzte, Pflegekräfte und Seniorenheime litten unter den Lieferschwierigkeiten bei Desinfektionsmitteln. »Deswegen bitte ich Sie, diesen Weg zu gehen und die Möglichkeit zu nutzen«, appelliert Schmidt an seine Kollegen. Er wisse, dass dem Personal in den Offizinen die Arbeit »bis zum Hals steht« und der hohe Krankenstand die Betriebe zusätzlich belaste. Doch die aktuelle Situation biete die Chance, ein großes Problem im System zu lösen und so zu zeigen, wie wichtig die inhabergeführten Apotheken in schwierigen Zeiten für das Gesundheitswesen seien.
Bezüglich der raren Grundsubstanzen für die Herstellung weist Schmidt darauf hin, dass es jetzt aufgrund der Allgemeinverfügung der Bundesstelle für Chemikalien gestattet sei, auch Rohstoffe zu verwenden, die nicht den Kriterien des Europäischen Arzneibuchs entsprechen. Zudem habe ihm ein Vertreter des Bundesverbands des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) zugesagt, seine Mitgliedsunternehmen bitten zu wollen, die fehlenden Substanzen möglichst schnell zu beschaffen. Eine Handlungshilfe für die Herstellung von Bioziden steht inzwischen auf der Webseite der ABDA unter https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/ zum Download bereit.