| Ev Tebroke |
| 16.09.2026 14:29 Uhr |
Außerdem werden laut Kompromiss zum 1. Oktober die Herstellungszuschläge für Zytostatika, monoklonale Antikörper und Folinate auf 104,17 Euro angehoben; die für Cardioxane- und Reblozyl-Lösungen werden auf 84,38 Euro erhöht. Für antibiotika- und virustatikahaltige Infusionslösungen soll es für die Herstellung ab 1. Oktober 40,63 Euro Zuschlag geben; für parenterale Lösungen mit Schmerzmitteln wird der Zuschlag auf 52,09 Euro angehoben. Für parenterale Ernährungslösungen werden 66,67 Euro zugeschlagen. Und die Herstellungsvergütung für sonstige parenterale Lösungen soll auf 56,25 Euro erhöht werden.
Zudem sollen die Erhöhungen der Herstellungszuschläge rückwirkend entfallen, wenn das BSG die mit dem Schiedsspruch 2022 erfolgte Erhöhung der Preise über die Beträge des § 5 Abs. 6 AMPreisV hinaus für rechtswidrig erklärt.
Mit Wirkung zum 1. April 2028 sollen die Parteien die Zuschläge dann neu und sodann jährlich verhandeln, heißt es.