| Melanie Höhn |
| 15.02.2023 09:20 Uhr |
Für Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, ist der Gesetzentwurf ein »erster Schritt für mehr Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln«. »Grundsätzlich begrüßen wir den vorliegenden Referentenentwurf, weil damit ein Teil unserer langjährigen Forderungen aufgegriffen wurde und ein erster Schritt für mehr Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gemacht wird.« Der Entwurf habe jedoch ein Manko: »Grundsätzlich erschließt sich nicht, wie insbesondere ökonomische Ansatzpunkte zur Lösung von Lieferengpässen beitragen sollen. Denn die Erhöhung von Festbetragsgrenzen und Preisen wird die globalen Probleme mit Lieferengpässen nicht lösen. Es ist zu befürchten, dass die Regelungen zur nationalen Preisfestsetzung von Reserveantibiotika nicht zur Entwicklung neuer Antibiotika beitragen. Wie bereits seit vielen Jahren bekannt, ist dieses Forschungsfeld für viele pharmazeutische Unternehmer aus verschiedenen Gründen unattraktiv.«
Darüber hinaus seien sowohl das künftige Aufgabenvolumen als auch die Besetzung des Beirates zu Liefer- und Versorgungsengpässen nicht geeignet, um bei Problemen adäquate Maßnahmen einzuleiten. »Die Grundzüge der Regelungen des Frühwarnsystems sollten vom Gesetzgeber konkret definiert werden. Zudem bedarf es einer deutlichen Aufwertung durch eine breitere Besetzung des Beirats. Dies kann nur durch zusätzliche Vertretung der maßgeblichen Krankenkassenverbände auf Bundesebene erreicht werden«, so Reimann.