Ein Gutachter des höchsten EU-Gerichts sieht Fehler bei der Transparenz der EU-Kommission im Umgang mit Corona-Impfstoffverträgen. / © Imago/Patrick Scheiber
Die EU-Kommission hat einem Gutachter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zufolge zu Unrecht Informationen zu Corona-Impfstoffverträgen zurückgehalten. Generalanwalt Athanasios Rantos schlug vor, entsprechende Urteile der Vorinstanz gegen die Brüsseler Behörde zu bestätigen. Die Richterinnen und Richter am EuGH folgen der Einschätzung der Generalanwältinnen und Generalanwälte oft, aber nicht immer. Mit einer Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.
Die EU-Kommission hatte während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten Verträge mit Pharmaunternehmen verhandelt und den Kauf von Impfstoffen abgeschlossen. Zuständig für die Verhandlungen war ein Team aus einigen Kommissions-Beamten und Fachleuten aus den Ländern. Laut Mitteilung des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.
In veröffentlichten Verträgen wurden Namen der Mitglieder des Verhandlungsteams und bestimmte Vertragsklauseln über die Entschädigung der Pharmaunternehmen geschwärzt – laut Kommission zum Schutz etwa von Privatsphäre und geschäftlichen Interessen.
Generalanwalt Rantos wies auf ein besonderes öffentliches Interesse hin, transparent mit den Verhandlungen über die Impfstoff-Verträge umzugehen. Nur anonymisierte Erklärungen über mögliche Interessenkonflikte der Verhandlungsführer offenzulegen, reiche nicht aus, um deren Unparteilichkeit wirksam überprüfen zu können. Bei den Entschädigungsklauseln hält der Generalanwalt das Argument der Kommission für nicht ausreichend belegt, dass eine Offenlegung Geschäftsinteressen der Pharmaunternehmen schädige.
EU-Abgeordnete und Privatpersonen forderten 2021 den Zugang zu den Verträgen und anderen Dokumenten, um ihre Bedingungen zu verstehen und sich von der Wahrung des öffentlichen Interesses zu überzeugen. Die EU-Kommission unter Leitung der deutschen CDU-Politikerin Ursula von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Gegen die Entscheidung der Brüsseler Behörde zogen die Parlamentarier und Privatpersonen vor das Gericht der EU. Es entschied 2024 zu ihren Gunsten. Die Kommission hatte die Urteile vor dem EuGH angefochten.
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