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Apothekerkammer Nordrhein

Resolution sieht keine Alternative zum Rx-Versandverbot

In einer Resolution pocht die Apothekerkammer Nordrhein auf ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Präsenzapotheken drohen demnach, am Ende ins Leere zu laufen.
Stephanie Schersch
17.06.2020  21:12 Uhr
Resolution sieht keine Alternative zum Rx-Versandverbot

Die Bundesregierung hat es in den zurückliegenden Monaten immer wieder betont: Sie will die deutschen Präsenzapotheken unterstützen und hat dafür vor rund einem Jahr den Entwurf für ein Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) vorgelegt. Im Kern geht es darin um die finanzielle Förderung bestimmter Dienstleistungen und ein Rx-Boni-Verbot, das auch die ausländischen Versender an die deutschen Preisvorschriften binden soll. Derzeit können sie ihren Kunden anders als deutsche Apotheken Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Das sorgt seit Langem für einen ungleichen Wettbewerb im Arzneimittelbereich.

Ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen – ein folgenschwerer Fehler, ist die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) überzeugt. In einer heute verabschiedeten Resolution warnen die Mitglieder der Kammerversammlung vor Problemen, die ein im Sozialrecht verankertes Boni-Verbot aus ihrer Sicht nach sich ziehen könnte. Hintergrund sind demnach die unterschiedlichen Regeln für Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV). Denn während Rx-Rabatte in der GKV nicht mehr erlaubt wären, »könnten Versender Privatversicherte auch künftig mit erheblichen Vorteilen locken«, heißt es. Dabei verweisen die Apotheker auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Februar. Demnach dürfen Versender privatversicherten Kunden Vorteile etwa in Form eines Gutscheins gewähren, ohne dies auf der Quittung auszuweisen. Für die Versicherung wäre die Vergünstigung damit nicht zu erkennen.

Nach Meinung der Kammer macht diese Entscheidung die Boni-Verbotspläne der Bundesregierung obsolet. Denn falle die Gleichpreisigkeit faktisch im Bereich der PKV, »dürfte auch die Begründung, warum diese nur noch im Bereich der GKV aufrechterhalten wird, kaum gelingen«.

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