| Melanie Höhn |
| 12.01.2026 15:30 Uhr |
Bei einem längeren Stromausfall in der kalten Jahreszeit seien Schutzmaßnahmen gegen Frostschäden besonders wichtig. Der GDV rät, die Trinkwasserzufuhr am Hausanschluss abzusperren, um Wasserschäden durch geplatzte Leitungen zu vermeiden. Wenn möglich, sollten wasserführende Leitungen zusätzlich entleert werden. Sind Leitungen bereits eingefroren, sollten sie nur unter Aufsicht und nach dem Absperren der Wasserzufuhr aufgetaut werden.
Darüber hinaus rät der GDV von gasbetriebenen Heizgeräten in geschlossenen Wohnräumen ab. Ebenso sollten Verbraucher auf keinen Fall versuchen, die Wohnung mit Holz oder Holzkohlegrills zu heizen. In beiden Fällen bestehe Lebensgefahr aufgrund von Sauerstoffmangel oder Kohlenmonoxidvergiftung. Wenn Kaminöfen regelmäßig vom Bezirksschornsteinfeger kontrolliert und abgenommen sind, sich in einem einwandfreien Zustand befinden und bestimmungsgemäß genutzt werden, gehe keine erhöhte Gefahr von ihnen aus.