| Melanie Höhn |
| 12.01.2026 15:30 Uhr |
Im Südwesten Berlins war vergangene Woche tagelang der Strom ausgefallen. / © Imago Images/Funke Foto Services
Generell schützt die Inhaltsversicherung die technische und kaufmännische Einrichtung der Apotheke unter anderem vor Elementargefahren wie Überschwemmungen, Sturm, Hagel, aber auch vor Feuer oder Einbruchdiebstahl, erklärte Alexander Kleine, seit 30 Jahren Spezialist für Apotheken bei der R&V Allgemeine Versicherungs-AG, gegenüber der PZ.
Versicherungsschutz besteht, wenn Ware durch ein versichertes Ereignis unbrauchbar wird, wie etwa durch einen Brand oder einen Leitungswasserschaden. Ein Stromausfall als eigenständiges Ereignis ist per se nicht in der Inhaltsversicherung mitversichert. Apotheken können jedoch ihre kühlpflichtige Ware zusätzlich in der Inhaltsversicherung mitversichern. »Das sollten Apotheken genau prüfen und in ausreichender Höhe tun«, sagte Kleine.
Wenn durch einen Stromausfall zum Beispiel die Wärmepumpe nicht mehr funktioniert und die Leitungen bei Frost zufrieren und platzen, entsteht ein sogenannter Leitungswasserschaden, den die Inhaltsversicherung abdeckt. Sollte die Apotheke wegen dem Leitungswasserschaden nicht öffnen können, so würde die Betriebsunterbrechung greifen. Zudem können sich Apotheken mit einer Elektronikversicherung vor Überspannungsschäden schützen, wenn der Strom nach einem Netzausfall wieder da ist.
»Stromausfälle wie jetzt in Berlin zeigen, wie verletzlich unsere Infrastruktur ist. Versicherungen können viele Schäden auffangen, aber eben nicht alle. Umso wichtiger ist es, dass auch die öffentliche Hand Vorsorge trifft. Kritische Infrastrukturen müssen widerstandsfähiger werden und die Bevölkerung besser vorbereitet«, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Im Fall des aktuellen Stromausfalls in Berlin stünden die Versicherer bereit, versicherte Schäden für Bürger und Betriebe rasch zu regulieren. »Manche Folgen eines Stromausfalls lassen sich mithilfe einer Versicherung auffangen, aber bei Weitem nicht alle. Versicherbar sind vor allem Sachschäden wie verdorbene Ware oder die Folgen von Wassereinbrüchen oder Bränden«, so Asmussen.
Bei einem längeren Stromausfall in der kalten Jahreszeit seien Schutzmaßnahmen gegen Frostschäden besonders wichtig. Der GDV rät, die Trinkwasserzufuhr am Hausanschluss abzusperren, um Wasserschäden durch geplatzte Leitungen zu vermeiden. Wenn möglich, sollten wasserführende Leitungen zusätzlich entleert werden. Sind Leitungen bereits eingefroren, sollten sie nur unter Aufsicht und nach dem Absperren der Wasserzufuhr aufgetaut werden.
Darüber hinaus rät der GDV von gasbetriebenen Heizgeräten in geschlossenen Wohnräumen ab. Ebenso sollten Verbraucher auf keinen Fall versuchen, die Wohnung mit Holz oder Holzkohlegrills zu heizen. In beiden Fällen bestehe Lebensgefahr aufgrund von Sauerstoffmangel oder Kohlenmonoxidvergiftung. Wenn Kaminöfen regelmäßig vom Bezirksschornsteinfeger kontrolliert und abgenommen sind, sich in einem einwandfreien Zustand befinden und bestimmungsgemäß genutzt werden, gehe keine erhöhte Gefahr von ihnen aus.