PTA-Reformgesetz tritt 2023 in Kraft |
Die Berufsausbildung von Pharmazeutisch Technischen Assistenten (PTA) wird ab kommendem Jahr neu geregelt. / Foto: Adobe Stock/cineberg
Die Länderkammer hatte zwar weiterhin Änderungsbedarf beim PTA-Reformgesetz gesehen, beispielsweise bei der Ausbildung, aber entgegen den Empfehlungen seiner Ausschüsse darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände stellt nun die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammen und solche, die im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert wurden:
Die ABDA weist auch auf die begleitende Entschließung (Anlage zu BR-Drs. 630/19(B)) des Bundesrats vom 20. Dezember 2019 hin. Die Länderkammer hatte damit ihre Unzufriedenheit mit dem jetzt gefundenen Ergebnis ausdrückt und weitergehende politische Forderungen aufgestellt. Diese betreffen unter anderem die laut Länderkammer unzureichenden Ausbildungsinhalte, Finanzierungs- und Vergütungsfragen sowie die Richtlinienkompetenz der Bundesapothekerkammer. Die Ländervertretung hatte die Bundesregierung damit aufgefordert, diese Themen noch vor Inkrafttreten des Gesetzes in weiteren Verfahren aufzugreifen. Die ABDA will diese politische Diskussion auch weiterhin begleiten.
Zum Gesetzestext im Bundesanzeiger: PTA-Reformgesetz.