| Alexandra Amanatidou |
| 08.07.2026 15:45 Uhr |
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten warnen vor Kürzungen und längeren Wartezeiten. / © Adobe Stock/Lorenzo Antonucci
Am Freitag will die Bundesregierung das GKV-Spargesetz verabschieden. Damit sollen bis zu 19 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eingespart werden. Auch Sparmaßnahmen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind vorgesehen. Diese wehren sich mit Protesten dagegen. In einem offenen Brief warnen 1700 bayerische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor fatalen Folgen und fordern ein Einschreiten.
Nicht nur wurde ihr Honorar im April um 4,5 Prozent gekürzt, nun soll auch die Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gestrichen werden. Für die Verbände gilt diese als eine gesetzliche Schutzregelung für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. »Anstatt dem steigenden Bedarf psychisch erkrankter Menschen angemessen zu begegnen, bedeutet dies weniger Therapieplätze und längere Wartezeiten«, warnen Christina Jochim und Enno Maaß, die Bundesvorsitzenden der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), in einer Pressemitteilung.
Seit Wochen bringen die Gewerkschaften das Argument vor, dass bei Kürzungen im Honorar Privatpatientinnen und Privatpatienten bevorzugt würden. Gleichzeitig nehmen psychische Belastungen zu. Laut Daten der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Allein im Jahr 2023 entfielen laut Daten des Statistischen Bundesamtes über ein Viertel (26 Prozent) der Krankheitskosten auf psychische und Verhaltensstörungen (12,9 Prozent oder 63,3 Milliarden Euro).
Auch die Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn ist nicht zu unterschätzen. Laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beträgt diese im Durchschnitt 142,4 Tage. Das geht aus einer Auswertung der Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2019 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu allen gesetzlich Krankenversicherten hervor.
Während die Bundesregierung von Kürzungen spricht, fordert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), dass die Prävention psychischer Störungen zum festen Bestandteil nationaler Gesundheitspolitik wird – nach dem Prinzip »Mental Health in All Policies«. Damit soll psychische Gesundheit als ressortübergreifende Aufgabe auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene verankert werden. Insbesondere fordert die DGPPN den Ausbau von Angeboten der Prävention und Frühintervention für junge Menschen sowie mehr Unterstützung für Kinder psychisch und suchtkranker Eltern.
Denn obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Strategie »Mentale Gesundheit für junge Menschen« angekündigt hat, kommt bei den Schulen bislang zu wenig an. Laut dem aktuellen Deutschen Schulbarometer 2025/26 der Robert-Bosch-Stiftung nimmt die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen erstmals seit der Corona-Pandemie wieder zu. Konkret fühlt sich ein Viertel (25 Prozent) der Schülerinnen und Schüler psychisch belastet. Zum Vergleich: Im Jahr davor waren es 21 Prozent. 47 Prozent der Lehrkräfte berichten zudem von Unterstützungsbedarf im Umgang mit psychisch belasteten Schülerinnen und Schülern.
»Insbesondere in den letzten Jahren seit der Corona-Pandemie hat sich das Problem noch weiter verschärft«, so Christina Jochim. »Aber auch andere Unterstützungssysteme für belastete Kinder und Jugendliche wie die Schulsozialarbeit oder die Jugendhilfe sind oft am Rande ihrer Kapazitäten.«